Im Zuge der Lockerungen für den Breitensport ist unter strengen Auflagen eingeschränktes Fußball-Training möglich. Das kündigte das Kultusministerium am Donnerstag an.

Stuttgart - Auch Freizeit-Fußballer dürfen in Baden-Württemberg im Zuge der Lockerungen für den Breitensport mit strengen Auflagen wieder auf den Rasen zurückkehren. In Kleingruppen werde etwa ein Zirkeltraining oder Torschusstraining erlaubt, kündigte das Kultusministerium am Donnerstag an. Spielsituationen mit Körperkontakt sind aufgrund der Coronavirus-Krise weiter untersagt.

 

Die Lockerungen unter strengen Hygiene- und Abstandsauflagen für den Breitensport im Freien sollen voraussichtlich am Montag in Kraft treten. Darunter fallen unter anderem auch Leichtathletik, Golf, Tennis, Reiten, Segeln, Klettern, Kanusport und Sportschießen.

Teilnehmer müssen dokumentiert werden

Zu den Vorgaben zählen neben anderen ein Abstand von 1,5 Metern, geschlossene Umkleidekabinen und Coronavirus-Beauftragte. Zudem müssen Teilnehmer dokumentiert werden, um mögliche Infektionsketten nachvollziehen zu können. Trainingsgruppen dürfen maximal fünf Teilnehmer haben.

Auch Ausnahmen für den Hallensport und Schwimmbäder wird es geben. Für Athletinnen und Athleten mit Landeskaderstatus werde es unter Einhaltung von Regeln wieder möglich sein, in Schwimmbädern und Hallen zu trainieren, teilte das Ministerium mit. „Sport und Bewegung sind essenziell für ein ausgeglichenes und gesundes Leben“, sagte Sportministerin Susanne Eisenmann. „Unser oberstes Ziel bleibt, eine neue Infektionswelle zu verhindern.“