Nach einer abgesagten Hochzeit drohte ihm die Abschiebung: Ein 24-Jähriger ist als Mörder seiner hochschwangeren Freundin vom Landgericht Karlsruhe zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilt worden.

Nach einer abgesagten Hochzeit drohte ihm die Abschiebung: Ein 24-Jähriger ist als Mörder seiner hochschwangeren Freundin vom Landgericht Karlsruhe zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilt worden. 

 

Karlsruhe - Wegen des brutalen Mordes an seiner hochschwangeren Ex-Freundin muss ein 24 Jahre alter Mann lebenslang ins Gefängnis. Das entschied das Landgericht Karlsruhe am Dienstag. Die Richter befanden ihn für schuldig, seine ehemalige Lebensgefährtin in Bretten (Kreis Karlsruhe) aus Heimtücke mit einem Küchenmesser getötet zu haben; auch das Baby starb. Die Frau hatte sich von dem Mann trennen wollen.

„Er hat wie ein Berserker auf sein Opfer eingestochen“, sagte der Vorsitzende Richter Leonhard Schmidt bei der Urteilsverkündung. So habe ein Familiendrama ein schlimmes Ende genommen. „Die Frau und das ungeborene Kind sind tot, der Mann sitzt viele Jahre im Gefängnis und der gemeinsame eineinhalbjährige Sohn muss ohne Eltern aufwachsen“, sagte Schmidt.

Tatmotiv war eine Mischung aus verletztem Stolz und Rache

Mehr als 20 Mal hatte der abgelehnte Asylbewerber in Bretten (Kreis Karlsruhe) auf die Frau eingestochen. Das Baby starb nach einem Notkaiserschnitt, die schwerverletzte Mutter eine Woche später. Am Tag vor der Bluttat im Januar hatte die Frau die Hochzeit mit dem 24-Jährigen abgesagt. Ihm drohte damit die Abschiebung in die Türkei.

Tatmotiv war nach Ansicht des Gerichts eine Mischung aus verletztem Stolz und Rache. Ein Notfallarzt, der die 23-Jährige auf der Fahrt ins Krankenhaus behandelt hatte, hatte zuvor ausgesagt, dass die Schwerverletzte im Rettungswagen noch ansprechbar war: Demnach hatte sie gesagt, dass ihr früherer Lebensgefährte sie niederstach, weil sie sich von ihm hatte trennen wollen.

Der 24-Jährige wurde erst einen Monat nach der Tat in Marseille verhaftet und war dann nach Deutschland ausgeliefert worden. Während der fünftägigen Hauptverhandlung hatte er keine Angaben zum Tathergang gemacht und sich auf einen totalen Gedächtnisverlust berufen. Diese Version hielt der medizinische Sachverständige für unwahrscheinlich.