Das Arbeitsgericht Stuttgart hat zugunsten einer Betriebsrätin bei Breuninger entschieden.

Stuttgart - Die 28. Kammer des Stuttgarter Arbeitsgerichts hat am Mittwoch die Kündigung einer Betriebsrätin bei Breuninger für unwirksam erklärt. Der Verkäuferin war von dem Arbeitgeber wegen eines angeblichen Lauschangriffs in einer Betriebsratssitzung und des Verdachts einer eidesstattlichen Falschaussage doppelt fristlos gekündigt worden. Bei der Verhandlung unter dem Vorsitz von Richter Thomas Meyer blieben beide Seiten bei ihren Standpunkten. Die von Verdi unterstützte Betriebsrätin wies die Anschuldigungen zurück. Die Gegenseite hielt die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses für rechtens.

Nach rund einer Stunde beendete der Vorsitzende die Verhandlung und kündigte eine Entscheidung für den Nachmittag an. Diese fiel zugunsten der gekündigten Betriebsrätin aus. Dem Urteil der 28. Kammer zufolge sind beide Kündigungen unwirksam. Der besagte Lauschangriff sei zwischen den Parteien streitig, so der Vorsitzende. Unabhängig davon sei bei der Abwägung zu berücksichtigen, dass es vorrangig um die Verletzung von Pflichten aus dem Betriebsratsamt gehe. Bei diesem Punkt sei außerdem bereits ein anderes Gerichtsverfahren anhängig, das den Ausschluss der Klägerin aus dem Betriebsrat zum Ziel habe. "Die zweite Kündigung ist für unwirksam erklärt worden, weil das Gericht nicht davon überzeugt ist, dass die Klägerin tatsächlich eine Versicherung an Eides statt abgegeben hat", sagte Günter Spinner, der Sprecher des Arbeitsgerichts.

"Wir warten auf die schriftliche Urteilsbegründung und entscheiden dann, was zu tun ist", erklärte Simone Peckhaus, die Bereichsleiterin Personal bei Breuninger. "Das Urteil hat gezeigt, dass sich die Kollegin zu Recht gewehrt hat", sagte die Gewerkschaftssekretärin Christina Frank. "Das Urteil wird auch anderen Mitarbeitern bei Breuninger Mut machen."