Die Bundestagswahl 2025 steht bevor, und wieder werden sich viele für die Briefwahl entscheiden. Doch was, wenn die Unterlagen nicht eintreffen? Hier erfahren Sie, was Sie in diesem Fall tun können.

Katrin Jokic

Die Briefwahl bietet eine bequeme Alternative zum Gang ins Wahllokal. Doch Verzögerungen beim Versand der Unterlagen können dazu führen, dass Wählerinnen und Wähler ihre Stimme nicht wie geplant abgeben können. Daher ist es wichtig, frühzeitig zu prüfen, ob die Unterlagen eingetroffen sind.

 

Briefwahlunterlagen können bis spätestens Freitag vor der Wahl um 15:00 Uhr beantragt werden. In besonderen Ausnahmefällen, wie beispielsweise bei einer unerwarteten Erkrankung, die den Besuch des Wahlraums erheblich erschwert oder unmöglich macht, ist eine Beantragung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen auch noch bis zum Wahltag um 15:00 Uhr möglich.

Briefwahlunterlagen nicht erhalten – Was ist zu tun?

Falls Ihre Briefwahlunterlagen nicht angekommen sind, sollten Sie schnell handeln. Hier die wichtigsten Schritte:

  1. Kontakt mit der Wahlbehörde aufnehmen: Falls die Unterlagen ausbleiben, wenden Sie sich umgehend an das Wahlamt Ihrer Wohnortgemeinde. Die Kontaktdaten finden Sie in der Regel auf der Website Ihrer Stadt oder Gemeinde.
  2. Ersatzausstellung der Briefwahlunterlagen beantragen: Bis Samstag, den 22. Februar 2025 um 12 Uhr, können Ersatzunterlagen ausgestellt werden. Wichtig ist dabei, dass Sie glaubhaft versichern können, die Unterlagen nicht erhalten zu haben. Wer seine Unterlagen nicht erhalten hat, sollte dies unverzüglich melden. Beachten Sie die Fristen zur Abgabe bzw. zum Versand der Briefwahlunterlagen.
  3. Ersatzunterlagen vor Ort abholen und direkt wählen: Falls die Zeit für den Postversand der Ersatzunterlagen zu Ihnen nach Hause nicht mehr reicht, müssen Betroffene persönlich bei ihrer Gemeinde vorsprechen. Alternativ kann eine dritte Person mit einer schriftlichen Vollmacht die Unterlagen abholen.
  4. Keine doppelte Wahl möglich: Sollten die zuerst beantragten Unterlagen später eintreffen, sind diese ungültig, um Missbrauch zu verhindern.

Die Ausstellung neuer Briefwahlunterlagen ist nicht immer einfach, da sichergestellt werden muss, dass kein Wahlbetrug stattfindet. Um Missbrauch zu verhindern, gelten strenge Regelungen: Bereits ausgestellte Unterlagen werden ungültig erklärt, sobald Ersatzunterlagen ausgestellt werden. Zudem müssen Wählerinnen und Wähler glaubhaft darlegen, dass bzw. warum sie ihre ursprünglichen Unterlagen nicht erhalten oder verloren haben. Diese Sicherheitsmaßnahmen sollen gewährleisten, dass jede Stimme nur einmal abgegeben wird und das Wahlverfahren fair bleibt. Daher ist es wichtig, frühzeitig zu prüfen, ob die Briefwahlunterlagen angekommen sind, um rechtzeitig reagieren zu können.

Kann man trotz beantragter Briefwahl persönlich wählen?

Ja, aber nur unter bestimmten Bedingungen: Wer Briefwahlunterlagen beantragt hat, kann nur mit dem erhaltenen Wahlschein am Wahlsonntag im Wahllokal wählen. Der Wahlschein muss dazu mitgeführt werden. Ohne diesen ist eine Stimmabgabe nicht möglich.

Wann werden die Briefwahlunterlagen verschickt?

Der Versand der Briefwahlunterlagen startete je nach Gemeinde zwischen dem 6. und dem 10. Februar. Normalerweise haben Wählerinnen und Wähler fünf Wochen Zeit zur Abstimmung. In diesem Jahr sind es jedoch nur maximal zwei Wochen. Wer eine Woche vor der Wahl noch keine Unterlagen erhalten hat, sollte dringend bei der zuständigen Wahlbehörde nachfragen.