Briefwechsel zwischen Rolf Gaßmann und Thorsten Frei Mieterlobby plant Kampagne gegen CDU

Die Stuttgarter müssten zu viel von ihrem Nettoeinkommen für Mieten ausgeben, klagt der Mieterverein. Der CDU-Abgeordnete Thorsten Frei sieht das nicht so. Foto: dpa

Der Bundesrat hat die Verschärfung des Wirtschaftsstrafgesetzes beschlossen,im Bundestag gibt es dagegen aber Widerstand.

Stuttgart - Wegen der starken Nachfrage nach Mietwohnungen, besonders in den Ballungsräumen, werden oft unangemessene Angebotsmieten aufgerufen, ohne dass es dagegen eine Handhabe gibt. Das soll sich ändern: Mit der Drucksache 527/19 wurde 2019 auf Antrag von Bayern im Bundesrat der „Entwurf eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung von Mietwucher“ beschlossen. Baden-Württemberg enthielt sich damals Laut Regierungssprecher Rudi Hoogvliet (Grüne) hätte man gerne zugestimmt, weil die Regelungen „aus unserer Sicht nicht ausreichend und der Bußgeldrahmen nicht mehr zeitgemäß“ seien – doch die CDU-geführten Ministerien für Justiz und Wirtschaft hätten nicht mitgespielt.

 

Bundesgerichtshof entschärfte den Mietwucherparagrafen

Paragraf 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes besagt, dass Mieten in der Regel unangemessen hoch sind, wenn sie mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Eine Verschärfung wäre nötig, weil das Gesetz seit einer engen Auslegung des Bundesgerichtshofs 2005 – damals gab es einen entspannten Wohnungsmarkt – in der Praxis fast wirkungslos ist.

Eine überhöhte Miete nachweisen zu können reicht als Beweis nicht mehr aus. Der Kläger muss nachweisen, dass eine Notsituation vorlag und er gezwungen war, die überteuerte Wohnung zu mieten. Den Nachweis zu erbringen, ausgenutzt worden zu sein, dürfte laut Stadt Stuttgart „in der Praxis nahezu unmöglich sein, da andere Mietobjekte zeitgleich auf dem Grundstücksmarkt angeboten wurden“.

Bußgeld soll verdoppelt werden

Der Bundesrat will dass, auf dieses Kriterium verzichtet und als objektives Kriterium nur das Vorliegen eines geringen Angebots ausreicht – in Baden-Württemberg gibt es 89 Kommunen mit angespanntem Mietwohnungsmarkt. Hierdurch würden die Beweisprobleme erheblich entschärft. Der Bußgeldrahmen soll außerdem auf 100 000 Euro verdoppelt werden.

Der Vorsitzende des Mietervereins Stuttgart und des Mieterbunds in Baden-Württemberg, Rolf Gaßmann, wirft der CDU im Bund nun eine Blockadehaltung vor. In einem Brief an den Vorsitzenden der CDU-Landesgruppe im Bundestag, Thorsten Frei, heißt es, sie würde den Bürgern „den Schutz vor Mietwucherern und Wohnungsspekulanten“ verweigern. Gaßmann fordert die CDU auf, die Reform des Wirtschaftsstrafrechts in dieser Legislaturperiode mitzutragen. Andernfalls würde der Mieterbund in den Wahlkämpfen eine Kampagne gegen die Union starten.

CDU erteilt Verschärfung eine Absage

Thorsten Frei erteilte einer Gesetzesverschärfung dennoch eine Absage. Die CDU wolle bezahlbares Wohnen im größtmöglichen Umfang ermöglichen – auch für Mieter. Das wirksamste Mittel sei aber, Wohnungen zu bauen. Nur auf Regulierungen zu schauen, die es bereits in großem Maße gebe, sei nicht erfolgversprechend. Frei weist den Stuttgarter Gaßmann zudem darauf hin, dass die Mietbelastung nur in Ballungsräumen hoch sei. Bundesweit – strukturschwache Gebiete im Osten folglich eingeschlossen – liege sie unter 30 Prozent.

In seiner Replik weist der Mietervereinschef den Politiker darauf hin, dass dieser Wert den Mietern in Stuttgart nicht helfe, da sie oft die Hälfte ihres Einkommens für eine Wohnung aufwenden müssten. Auch von der verbesserten Mietpreisbremse, auf welche die CDU verweise, ließen sich Wucherer nicht abschrecken. Diese Regelung habe keine abschreckende Wirkung, da nur der überhöhte Mietanteil zurückgefordert werden könne – und wer würde nicht schwarzfahren, drohte bei einer Kontrolle nur die Nachzahlung des Fahrpreises?

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