Zwei Brüder haben im Internet und im Darknet ein großes Rad mit Fake Shops und Geldwäsche gedreht.

Manteldesk: Thomas Schwarz (hsw)

Backnang - So lange wie für die Anklage hat die Staatsanwältin nicht gebraucht, als sie am Mittwoch vor der 9. Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts ihr Plädoyer hielt. Für ersteres hatte sie rund anderthalb Stunden benötigt, so umfangreiche waren die Taten, die sie einem Brüderpaar Mitte zwanzig aus Backnang vorwirft. Nach einer Absprache mit der Verteidigung und dem Gericht konnte sie sich nun kürzer fassen. Sie beantragte eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten für den einen, eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren für den anderen Bruder.

 

Geldwäsche und Internet-Fake-Shops

Beide haben mittlerweile zugegeben, Geldwäsche und Computerbetrug im großen Stil begangen zu haben. Während der eine „nur“ sein Bitcoin-Konto zur Verfügung gestellt hatte, drehte der andere ein richtig großes Rad. Während er seit einem Jahr in Untersuchungshaft sitzt, wurde sein Bruder nach einem Monat auf freien Fuß gesetzt. Von 2013 bis in das Frühjahr 2017 hinein hat er mit allerhand perfiden Tricks leichtsinnige Internetnutzer betrogen. So eröffnete er zwei sogenannte Fake Shops im Internet, über die er nicht existente Waren verkaufte. Die Kunden bekamen für ihre Geld nie etwas zu sehen. Unter anderem orderten 54 Kunden Waschmaschinen, auf die sie vergeblich warteten.

Den weitaus größeren Reibach erzielte der 27-Jährige jedoch mit Geldwäsche. Mit einem raffinierten System wusch er nicht nur seine illegalen Erlöse über portugiesische Konten, sondern warb bei anderen Darknet-Usern Beträge an, die er gegen Provision wusch. Dazu tauschte er die Beträge in die virtuelle Währung Bitcoin um und zahlte die Beträge auf diese Weise wieder an die Auftraggeber aus. Dazu stellte sein Bruder sein Bitcoin-Konto zur Verfügung. Als Lohn soll er von seinem Bruder 64 000 Euro bekommen haben. Dieser hat nach Berechnung der Staatsanwaltschaft rund 349 000 Euro eingenommen, „um damit ein luxuriöses Leben zu führen“.

Damit dürfte es vorerst vorbei sein. Denn neben der Haftstrafe fordert die Staatsanwaltschaft die Herausgabe des gewaschenen Geldes. So soll der eine Bruder die besagten 349 000 Euro an die Staatskasse abführen. Sein Bruder hat bereits einen großen Teil seiner 64 000 Euro erstattet. Dass er als Bewährungsauflage noch 10 000 Euro zahlen soll, erscheint seinem Anwalt Jens Rabe zu hoch. Dabei handelt es sich um fünf Monatseinkommen seines Mandanten.

Auch Bernd Kiefer, der Verteidiger des Haupttäters, plädierte auf ein milderes Urteil für seinen Mandanten. „Der Antrag der Staatsanwaltschaft bewegt sich ganz an der oberen Grenze des vereinbarten Strafrahmens.“ Sein Mandant sitze mittlerweile seit einem Jahr in Untersuchungshaft, außerdem habe die ganze Angelegenheit die Familie der beiden Brüder ziemlich mitgenommen. „Sie kommen aus einem soliden Elternhaus“, so der Rechtsanwalt, der eine Strafe am unteren Rand der Vereinbarung beantragte.

Heruntergesetzte Hemmschwelle

Was allerdings gegen seinen Mandanten spricht, sind dessen einschlägigen Vorstrafen, vor allem die letzte aus dem November 2015. Damals war er zuerst zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden, in der zweiten Instanz jedoch zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Nur knapp zwei Monate später begann er mit den jetzt angeklagten Taten. Von einer „zunehmend heruntergesetzten Hemmschwelle“ sprach die Staatsanwältin deshalb. – Ihr Urteil will die 9. Strafkammer am 14. März verkünden.