Die Ermittlungen gegen sieben ehemalige RAF-Terroristen im Zuge des Buback-Mordes wurden nun wieder eingestellt.

Karlsruhe - Die Bundesanwaltschaft hat die unlängst aufgenommenen Ermittlungen gegen sieben ehemalige RAF-Terroristen wegen des 1977 verübten Mords an Generalbundesanwalt Siegfried Buback eingestellt. Das teilte die Behörde am Dienstag auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Die Bundesanwaltschaft habe von der Strafverfolgung abgesehen, teilte ein Sprecher der Behörde mit.

 

„Ausschlaggebend für diese Entscheidung war vor allem, dass sämtliche Beschuldigte wegen vereinigungsbezogener Straftaten bereits langjährige Freiheitsstrafen verbüßt haben“. Die Bundesanwaltschaft hatte seit vergangenen Herbst gegen vier Frauen und zwei Männer wegen des Verdachts der Verabredung oder Beihilfe zum Mord an Buback ermittelt.

Buback, sein Fahrer und ein Justizbeamter waren 1977 in Karlsruhe von einem Motorrad aus erschossen worden. Wer die beiden Attentäter waren, konnte auch das Oberlandesgericht Stuttgart im Prozess gegen die frühere RAF-Terroristin Verena Becker nicht klären. Sie war wegen Beihilfe zum Mord 2012 zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Ausgangspunkt der jüngsten und jetzt eingestellten Ermittlungen waren Feststellungen des OLG-Urteils zur Tatplanung gewesen.