Die Ex-RAF-Terroristin bestreitet, beim Attentat an Generalbundesanwalt Buback mitgewirkt zu haben.

Stuttgart - Rund 35 Jahre nach dem Attentat auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback hat die frühere RAF-Terroristin Verena Becker eine Mitwirkung an dem Mordanschlag bestritten. Die 59-Jährige sagte am Montag im Prozess vor dem Oberlandesgericht Stuttgart: „An einer konkreten Anschlagsvorbereitung war ich nie beteiligt.“ Zum Nebenkläger Michael Buback, der wissen wolle, wer seinen Vater getötet hat, sagte die Angeklagte: „Diese Frage kann ich Ihnen nicht beantworten. Denn ich war nicht dabei.“

 

Becker betonte in ihrer persönlich verlesenen Erklärung an, sie sei am Tag des Anschlags, dem 7. April 1977, nicht in Deutschland, sondern im Nahen Osten gewesen. Als sie am 8. April 1977 nach Europa zurückgereist sei, habe sie in Rom „aus den Medien“ von dem Anschlag auf Buback erfahren.

Aussage am 89. Verhandlungstag

Es war die erste Aussage der wegen Mittäterschaft angeklagten Becker zu den Vorwürfen in dem seit anderthalb Jahren laufenden Prozess. Nachfragen der Verfahrensbeteiligten beantwortete sie nicht.

Die Angeklagte begründete ihre Aussage damit, dass gegen sie mehrere falsche Beschuldigungen erhoben worden seien, die sie nicht so habe stehen lassen können. „Ohne falsche Behauptungen wäre die Anklageerhebung nicht möglich gewesen“, sagte sie am 89. Verhandlungstag.

Zu dem Umstand, dass bei ihrer Festnahme im Mai 1977 die bei dem Mordanschlag auf Buback benutzte Tatwaffe sichergestellt wurde, sagte Becker, mit dieser Waffe - einem Selbstladegewehr HK 43 - habe sie „nie geschossen“. Sie sei bis zu ihrer Festnahme auch „nie in Karlsruhe gewesen“.

1976 über Anschlag beraten

Sie bestätigte zwar, 1976 bei mehreren Treffen der RAF dabei gewesen zu sein, darunter einem im Harz. Dort sei auch über einen Anschlag auf Generalbundesanwalt Buback gesprochen worden, es sei dabei aber „keine abschließende Entscheidung gefallen“. Sie habe sich auch „bei der grundsätzlichen Entscheidung, verschiedene Aktionen anzugehen, in keiner Weise hervorgetan“. Damit widersprach sie einer Aussage des RAF-Aussteigers Peter-Jürgen Boock, der ein zentraler Zeuge für die Bundesanwaltschaft ist.

Die Bundesanwaltschaft wirft Becker vor, an der Ermordung von Buback und seinen beiden Begleitern beteiligt gewesen zu sein. Sie soll maßgeblich an der Entscheidung für den Mordanschlag, an dessen Planung und Vorbereitung sowie der Verbreitung der Bekennerschreiben mitgewirkt haben.

Buback, sein Fahrer Wolfgang Göbel und der Justizwachtmeister Georg Wurster hatten mit dem Dienstwagen an einer Ampel gestoppt, als ein Motorrad mit zwei Personen heranfuhr. Die Todesschüsse wurden vom Soziussitz der Maschine abgefeuert.

Michael Buback enttäuscht

Wegen des Attentats wurden bisher die RAF-Terroristen Brigitte Mohnhaupt, Christian Klar und Knut Folkerts verurteilt - allerdings lediglich als „Mittäter“. Ihre genauen Tatbeiträge konnten nie völlig geklärt werden.

Bundesanwalt Walter Hemberger sagte, die Erklärung Beckers sei „an das bisherige Ergebnis der Hauptverhandlung angepasst“. Auch aus Sicht der Bundesanwaltschaft sei an der „Spekulation“, dass Becker geschossen haben könnte, „nichts dran“. Becker habe in ihrer Aussage aber „nur den halben Weg beschritten“. Sie habe dazu geschwiegen, wer der Todesschütze gewesen sei. Er sei überzeugt, dass Becker wisse, wer es war, sagte Hemberger. Er hätte auch erwartet, dass sie ihren Lebensweg mit der RAF als „Fehler“ eingestuft hätte.

Nebenkläger Michael Buback, der Becker als Todesschützin verdächtigt hat, zeigte sich enttäuscht. Er empfinde ihre Erklärung „in allen wesentlichen Punkten als unzureichend“. Denn Becker wisse sicher, wer die Täter gewesen seien, sagte Buback. Er habe einen „ganz kleinen Funken Hoffnung“ gehabt, dass sie „die Buback-Geschichte“ weiter aufklären würde. Sie sei aber weit hinter den Erwartungen zurückgeblieben.