Voraussetzungen
: Ein Bürgerbegehren muss mehrere Voraussetzungen erfüllen, damit daraus ein Bürgerentscheid entstehen kann. Die Unterschrift von sieben Prozent der Wahlberechtigen ist notwendig, zudem muss die Fragestellung rechtlich korrekt formuliert sein.

 

Winnenden
: Eine Initiative wollte Anfang des Jahres mit einem Bürgerbegehren erreichen, dass die Robert-Boehringer-Schule in Winnenden erhalten bleibt. Ein Gutachter stellte fest, dass die enthaltene Frage nicht richtig gestellt war. Zudem war nicht zulässig, dass sich das Bürgerbegehren gegen einen verabschiedeten Haushalt gerichtet hatte. Die Zahl der Unterschriften hätten indes für den Bürgerentscheid gereicht. Der Gemeinderat wies das Begehren als unzulässig zurück.

Kernen
: Im vergangenen Jahr hat ein Bürgerbegehren in Kernen erreicht, dass die Bürger im vergangenen November über den umstrittenen Aussichtssteg im Naturdenkmal Sieben Linden abgestimmen konnen. Das Projekt zur Remstalgartenschau 2019 war im Ort umstritten. Es beteiligten sich genügend Wähler an dem Bürgerentscheid, der Steg wurde mit großer Mehrheit abgelehnt.