Es handele sich dabei allerdings um eine Minderheitenmeinung, sagte der Leiter des Rechtsamts, Karl-Heinz Paßler. Der öffentlichen Hand sei es keineswegs untersagt, mit anderen Institutionen zusammenzuarbeiten, um bestimmte Ziele, etwa im Städtebau, zu erreichen. Dafür dürfe auch die Finanzierung aufgeteilt werden. Er widersprach der Behauptung, die Angemessenheit der städtischen Beteiligung sei vom Gemeinderat nicht geprüft worden. Ein Ratsbeschluss schließe eine vorherige Prüfung der Rechtslage ein.

 

Der Gemeinderat wies den Antrag auf Zulassung des Bürgerentscheids im Juni 2011 aber auch deshalb als unbegründet zurück, weil dieser ein rechtswidriges Ziel verfolge, nämlich gegen geltende Verträge mit den Projektpartnern zu verstoßen. Außerdem seien die Fristen für ein Bürgerbegehren längst abgelaufen – der Finanzierungsbeschluss des Gemeinderats stammt aus dem Jahr 2007, die Weichen für Stuttgart 21 gestellt hat das Gremium bereits 1995 mit der Zustimmung zur Rahmenvereinbarung.

Keine politische, sondern eine rechtliche Bewertung

Den Stadträten war wichtig zu betonen, mit dem Nein zum Bürgerentscheid keine politische, sondern lediglich eine rechtliche Bewertung vorzunehmen. Die Entscheidung sei alternativlos, sagte der CDU-Fraktionsvorsitzende Alexander Kotz. „Wir konnten gar nicht anders, als den Bürgerentscheid abzulehnen.“ Er sei froh, dass auch in Stuttgart die Volksabstimmung von den Befürwortern gewonnen worden sei.

Jochen Stopper sieht die Rechtsposition der Stadt dagegen „auf wackeligen Beinen“, auch deshalb, weil keine Folgenabschätzung stattgefunden habe und die Stückelung des Finanzierungsbetrags willkürlich erfolgt sei. Der SPD-Stadtrat Manfred Kanzleiter behauptete, die Grünen lehnten die Vorlage „wider besseren Wissens ab“; sie orientierten sich an einer rechtlichen Minderheitenmeinung. Durch die Volksabstimmung habe sich ein Bürgerentscheid erübrigt. Man solle sich jetzt endlich aufs Bauen konzentrieren.

Fristen für Bürgerbegehren abgelaufen

Es handele sich dabei allerdings um eine Minderheitenmeinung, sagte der Leiter des Rechtsamts, Karl-Heinz Paßler. Der öffentlichen Hand sei es keineswegs untersagt, mit anderen Institutionen zusammenzuarbeiten, um bestimmte Ziele, etwa im Städtebau, zu erreichen. Dafür dürfe auch die Finanzierung aufgeteilt werden. Er widersprach der Behauptung, die Angemessenheit der städtischen Beteiligung sei vom Gemeinderat nicht geprüft worden. Ein Ratsbeschluss schließe eine vorherige Prüfung der Rechtslage ein.

Der Gemeinderat wies den Antrag auf Zulassung des Bürgerentscheids im Juni 2011 aber auch deshalb als unbegründet zurück, weil dieser ein rechtswidriges Ziel verfolge, nämlich gegen geltende Verträge mit den Projektpartnern zu verstoßen. Außerdem seien die Fristen für ein Bürgerbegehren längst abgelaufen – der Finanzierungsbeschluss des Gemeinderats stammt aus dem Jahr 2007, die Weichen für Stuttgart 21 gestellt hat das Gremium bereits 1995 mit der Zustimmung zur Rahmenvereinbarung.

Keine politische, sondern eine rechtliche Bewertung

Den Stadträten war wichtig zu betonen, mit dem Nein zum Bürgerentscheid keine politische, sondern lediglich eine rechtliche Bewertung vorzunehmen. Die Entscheidung sei alternativlos, sagte der CDU-Fraktionsvorsitzende Alexander Kotz. „Wir konnten gar nicht anders, als den Bürgerentscheid abzulehnen.“ Er sei froh, dass auch in Stuttgart die Volksabstimmung von den Befürwortern gewonnen worden sei.

Jochen Stopper sieht die Rechtsposition der Stadt dagegen „auf wackeligen Beinen“, auch deshalb, weil keine Folgenabschätzung stattgefunden habe und die Stückelung des Finanzierungsbetrags willkürlich erfolgt sei. Der SPD-Stadtrat Manfred Kanzleiter behauptete, die Grünen lehnten die Vorlage „wider besseren Wissens ab“; sie orientierten sich an einer rechtlichen Minderheitenmeinung. Durch die Volksabstimmung habe sich ein Bürgerentscheid erübrigt. Man solle sich jetzt endlich aufs Bauen konzentrieren.