Der Verwaltungsausschuss hält die Forderung von S-21-Gegnern mehrheitlich für unzulässig. Nach der Volksabstimmung sei ein Bürgerentscheid auch nicht mehr notwendig.
Stuttgart - Der Verwaltungsausschuss des Gemeinderats hat auf Vorschlag des Rechtsamts mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP und Freien Wählern den Stuttgart-21-Gegnern Sigrid Klausmann-Sittler, Axel Wieland und Bernhard Ludwig die Unterstützung im Kampf gegen das Projekt versagt. Den Widersprüchen gegen den Bescheid der Stadt über die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens werde „nicht abgeholfen“, heißt es im Beamtendeutsch.
Nach der Volksabstimmung, die auch in Stuttgart eine Mehrheit für die S-21-Befürworter gebracht habe, sei ein Bürgerentscheid auch nicht mehr sinnvoll und notwendig, hieß es im Ausschuss – aus dem Mund von Grünen-Stadtrat Jochen Stopper, der allerdings die Widersprüche der Gegner für rechtlich zulässig hält und deshalb mit seinen Fraktionskollegen sowie mit SÖS/Linke gegen die Vorlage stimmte. „Die Volksabstimmung war nur die zweitbeste Lösung“, so Stopper.
„Die Grundlage für Stuttgart 21 ist weggefallen.“
Gangolf Stocker (SÖS) vertritt die Ansicht, es mangele im Lichte neuerer Erkenntnisse – „getürkter Stresstest und verminderte Leistungsfähigkeit“ sowie Kostenexplosion und Bauzeitverlängerung – an der Planrechtfertigung: „Die Grundlage für Stuttgart 21 ist weggefallen.“ Er ist sich sicher, dass heute ein Bürgerentscheid zu Gunsten der S-21-Gegner ausfiele. Er hält die Forderung nach einer weiteren Befragung der Stuttgarter schon aus diesem Grund für gerechtfertigt. Die drei Projektgegner hatten schon vor der Volksabstimmung im vergangenen November einen Bürgerentscheid beantragt mit der Erwartung, die Stadt könnte gezwungen werden, aus der Finanzierung des mit 4,52 Milliarden Euro kalkulierten Bahnprojekts auszusteigen.
Die Antragsteller vertreten die Ansicht, eine Mischfinanzierung des Vorhabens sei unzulässig. Weil der Ausbau des Schienenverkehrs eine Bundesangelegenheit sei, dürften Stadt, Flughafen, Region und Land keine eigenen Beiträge leisten. Die Auffassung, es liege ein Verstoß gegen das Grundgesetz vor, wird durch ein Gutachten des Berliner Staatsrechtlers Hans Meyer für die Grünen-Fraktion im Landtag bestätigt.