Die Projektgegner von Stuttgart 21 halten das Finanzierungsmodell für verfassungswidrig. Der Stuttgarter OB Wolfgang Schuster sieht das anders.

Stuttgart - Das Lächeln aller Beteiligten wirkte ein bisschen gequält, die Stimmung ist angespannt sechs Tage vor der Landtagswahl am nächsten Sonntag. Im Rathaus haben sich am Montag Medien und interessierte Bürger versammelt, als OB Wolfgang Schuster aus den Händen des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21 die mehr als 35.000 Unterschriften für ein neues Bürgerbegehren entgegennahm. Wie berichtet, fordern die Initiatoren darin den Gemeinderat auf, die Finanzierungsverträge zu dem umstrittenen Bahnprojekt aufzukündigen, weil sie verfassungswidrig und somit nichtig und unfähig seien.

 

Nach der jüngsten Schelte seines Parteifreunds, Ministerpräsident Stefan Mappus, war Schuster diesmal persönlich zur Stelle, als die 17 Aktenordner von den drei Vertrauensleuten für das Bürgerbegehren übergeben wurden. Beim letztlich vor Gericht gescheiterten ersten Anlauf für einen Bürgerentscheid zu Stuttgart 21 hatte er sich noch vom Ordnungsbürger Martin Schairer vertreten lassen. Diesmal, so Axel Wieland vom Bund für Umwelt und Naturschutz und einer der Vertrauensleute, erweise Schuster den Bürgern den nötigen Respekt, „auch wenn Ihre Äußerungen aus der letzten Zeit dies wieder relativieren“.

Der Hintergrund: Schuster hatte im Vorfeld die Aktion als „Täuschung der Bürger“ bezeichnet. Auch am Montag sprach der Rathauschef von „Irreführung“ und ließ keinen Zweifel daran, dass er den Bürgerentscheid auch diesmal für rechtswidrig halte: „Egal, wie viele Unterschriften Sie heute übergeben, es geht hier um eine reine Rechtsfrage.“

Das Aktionsbündnis und projektkritische Juristen sind dagegen der Auffassung, die Mitfinanzierung des Projekts durch die Stadt widerspreche dem Paragrafen 104 A des Grundgesetzes, der juristisch laienhaft ausgedrückt besagt: Wer bestellt, bezahlt auch. Ein Ausbau von Bahnfernverkehrsstrecken sei eine reine Bundesaufgabe, folglich dürfe dafür kein Geld der Kommune eingesetzt werden. Die Finanzierungsverträge seien somit nichtig, der Rat müsse sie kündigen. Falls ein Bürgerentscheid darüber erneut abgelehnt wird, will das Aktionsbündnis die Verfassungsmäßigkeit der Mischfinanzierung vor Gericht klären lassen.

Verfassungsrechtler Klaus-Peter Dolde vertritt die Position der Stadt

Gestützt wird diese Rechtsauffassung vom Berliner Verfassungsrechtler Hans Meyer. Die Planungshoheit der Stadt als solche gebe ihr kein Realisierungsrecht und damit auch kein Finanzierungsrecht, hat Meyer den Kritikern bescheinigt und die gegenteilige Rechtsauffassung der Stadt als „abwegig“ bezeichnet. Deren Position vertritt, wie schon beim ersten gescheiterten Bürgerbegehren, der Verfassungsrechtler Klaus-Peter Dolde. Er hält den Vorstoß erneut für rechtswidrig, weil die Stadt bei einem Ausstieg gegen das Prinzip der Vertragstreue verstieße. Zudem könnten sich bei komplexen Infrastrukturprojekten die Zuständigkeiten der staatlichen und kommunalen Ebenen überschneiden, so dass eine Aufgabenteilung und damit auch eine Mischfinanzierung nicht gegen die Verfassung verstoße. Als städtische Aufgaben nennt Dolde den Städtebau, die Verbesserung der Wirtschaftsstruktur sowie die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur zum Nutzen von Wirtschaft und Bevölkerung.

Für den Verwaltungsjuristen Bernhard Ludwig, ebenfalls Vertrauensmann für das Bürgerbegehren, sind Doldes Argumente nicht stichhaltig. Die Verfassungsmäßigkeit der städtischen Kofinanzierung sei nicht juristisch geprüft worden. Dies solle im Fall der Ablehnung des Bürgerbegehrens durch den Gemeinderat nachgeholt werden. Ludwig sprach am Montag auch auf der letzten Montagsdemo der Projektgegner vor der Wahl.

Dass die Stadt erneut Dolde mit einem Gutachten beauftragt hat, ist nach Ansicht des Juristen Eisenhart von Loeper ein Fall für die Anwaltskammer: Nachdem Dolde dem Land als Projektpartner bescheinigt hatte, die Mitfinanzierung der Neubaustrecke sei verfassungsgemäß, waren ihm bei seinem Auftrag durch die Stadt die Hände gebunden, zu einem anderen Ergebnis zu kommen. Sonst hätte er „Parteienverrat“ begangen. Die Filmemacherin Sigrid Klausmann-Sittler, Dritte im Bund der Vertrauensleute, hofft, dass sich mit einem Bürgerentscheid die Situation insgesamt entspannt: „Dann gewinnt auch der VfB wieder.“