Nun ist es amtlich: Im Streit um das Asperger Lehrschwimmbecken wird es keinen Bürgerentscheid geben. Der Mannheimer Verwaltungsgerichtshof bestätigt die Ablehnung der Kommune. Wie geht es weiter?

Politik: Lisa Kutteruf (lis)

Asperg - In der Diskussion um das Asperger Bädle hat der Mannheimer Verwaltungsgerichtshof (VGH) die Hoffnungen der Bädle-Befürworter auf eine erfolgreiche Klage zunichte gemacht: Das Gericht lässt keine Berufung gegen das Urteil zu, wonach ein Bürgerentscheid zur Schließung des Asperger Lehrschwimmbads unzulässig ist. Somit wird es definitiv keinen Bürgerentscheid über die Zukunft des Schwimmbads geben.

 

Ende 2016, damals noch unter dem Bürgermeister Ulrich Storer, hatte der Gemeinderat entschieden, das Bädle abzureißen und das Grundstück zu verkaufen, um mit dem Geld eine neue Sporthalle bauen zu können. Daraufhin hatte sich die Bürgerinitiative „Rettet das Bädle“ formiert. Sie sammelte 1377 Unterschriften – genug für ein Bürgerbegehren – und beantragte damit einen Bürgerentscheid. Doch Verwaltung und Gemeinderat lehnten den Antrag im Frühjahr 2017 mit einer Stimme Mehrheit als unzulässig ab.

Das Stuttgarter Verwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung der Stadt. Der Kostendeckungsvorschlag der Bürgerinitiative sei „völlig unbestimmt“ und deshalb unzulässig. Daraufhin gingen die Anhänger der Bürgerinitiative in die nächste Instanz, reichten beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim Berufung ein – und haben nun erneut den Kürzeren gezogen. Es ergäben sich „keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils“, heißt es in dem Beschluss des Gerichts.

Verwaltungsgericht und Verwaltungsgerichtshof geben Stadt Recht

„Ich bin erleichtert, dass wir wissen, wie es weitergeht“, sagt der Asperger Bürgermeister Christian Eiberger. Werten will er die Entscheidung des Gerichts nicht. Er kann das Engagement der Bürgerinitiative nachvollziehen. „Das Ganze ist für viele Asperger eine sehr emotionale Geschichte, vielen wurde dort das Schwimmen beigebracht.“

Die Stadt lässt mehrere Optionen prüfen: Sie will entweder die bestehende Rundsporthalle sanieren oder an anderer Stelle eine neue sogenannte Drei-Feld-Sporthalle bauen. Die Kosten von 6,5 Millionen Euro dafür sollen zum Teil durch die Schließung des Bades und den Verkauf des Grundstücks finanziert werden. Der Bürgermeister sieht aber eine Möglichkeit, auch ein Lehrschwimmbecken in die neue Sporthalle zu integrieren.

Bürgerinitiative setzt sich weiter für ein Schwimmbad ein

„Die Enttäuschung ist groß“, sagt Ottmar Breckel, der SPD-Ratsmitglied und Teil der Bürgerinitiative ist, zu dem jüngsten Gerichtsbeschluss. Dem Argument, der Finanzierungsvorschlag der Initiative sei ungenau, kann er wenig abgewinnen. Schließlich sei auch das Finanzkonzept der Stadt für die Sporthalle schwammig. „Aber unsere Gegenfinanzierung soll auf Heller und Pfennig genau sein“, ärgert sich Breckel. Aufgeben ist für die Bürgerinitiative trotzdem keine Option.

„Wir werden über die politische Schiene aktiv bleiben“, sagt Breckel. Auch er spricht davon, in die neue Sporthalle eine Schwimmhalle einzubauen: „Falls die alte Sporthalle saniert wird, setzen wir uns dafür ein, dass das Bädle mit saniert wird.“