Bürgermeisterbewerberin will klagen In Aidlingen droht eine juristische Hängepartie

Aidlingens Gemeinderat bekommt es zum Jahresende mit einer neuen Rathausspitze zu tun. Eine Bewerberin will ihre Kandidatur vor Gericht erstreiten. Foto:  

In den Zweikampf um das Aidlinger Bürgermeisteramt mischen sich Nebengeräusche: Die abgelehnte Bewerberin will vor Gericht gehen

Wer sich um ein Bürgermeisteramt bewirbt, kündigt das in der Regel öffentlichkeitswirksam bei der Zeitung an, nimmt Wahlkampftermine wahr, hängt Plakate auf und verteilt Flyer. Elke Schweizer hat bisher nichts von alledem getan. Dennoch sorgt die promovierte Physikerin jetzt für Gesprächsstoff – und wohl auch dafür, dass es nach dem Wahlabend am 29. September noch lange kein rechtskräftiges Ergebnis geben wird.

 

Der Grund: Der Gemeindewahlausschuss mit Bürgermeister Ekkehard Fauth als Vorsitzendem hat Schweizers Bewerbung einstimmig zurückgewiesen. Dagegen will sie gerichtlich vorgehen. Zu den genauen Gründen macht Fauth mit Verweis auf den Daten- und Persönlichkeitsschutz keine Angaben.

Die Bewerberin ist nicht gerade einfach zu erreichen

Ein Hinweis auf Paragraf 46 der Gemeindeordnung legt allerdings eine Vermutung nahe: Hier ist vom Eintreten „für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes“ die Rede. Ist dies nicht gewährleistet, stellt dies einen gravierenden Hinderungsgrund dar.

Von Elke Schneider eine Stellungnahme zu bekommen, erweist sich als schwierig. Mailadresse, und Telefonnummer sind nicht verfügbar – was für jemand, der ein öffentliches Amt anstrebt, doch eher ungewöhnlich ist. Gemeinderäte kennen sie entweder gar nicht oder stehen – mit Verweis auf ihre rüde Kommunikation und wüste Klageschriften – nicht mehr in Kontakt mit ihr. Ähnliches gilt für den SPD-Ortsverein. Hier war sie noch vor einigen Monaten bis zu ihrem Ausschluss wegen nicht gezahlter Beiträge Mitglied und hatte sich in den Jahren 2014 und 2019 sogar auf die Wahlliste für die Gemeinderatswahl schreiben lassen. Nach einiger Recherche gelingt die Kontaktaufnahme aber doch.

Im Gespräch zeigt sich die Diplom-Physikerin recht mitteilsam. Dem Vorwurf, nicht auf dem Boden des Grundgesetzes zu stehen, widerspricht sie. „Ich habe ein lupenreines polizeiliches Führungszeugnis“, betont sie und spricht von „Rufschädigung“. Ihrerseits unterstellt sie Bürgermeister Fauth, den Wahlausschuss belogen zu haben. Als wahre Motivation hinter ihrem Ausschluss vermutet sie persönliche Gründe. Schließlich sei sie bereits verschiedentlich juristisch gegen Fauth und dessen Verwaltung vorgegangen – sei es wegen des Streits um Abwassergebühren oder die aus ihrer Sicht nicht verfassungskonforme Grundsteuer.

Auf die Frage, wie ernsthaft ihre Kandidatur ohne bisherige öffentliche Auftritte überhaupt gemeint sein kann, verweist sie auf den Frankreichurlaub mit ihren Kindern und auf das kurze Gedächtnis des Wahlvolks. Ihr in eigenen Worten „ganz tolles Wahlprogramm“ habe sie in den kommenden Tagen vorstellen wollen. Dazu wird es nun wohl nicht mehr kommen. „Wir klären das jetzt gerichtlich. Ganz einfach“, kündigt sie an.

Dass sie zur Wahl nicht zugelassen ist, will sie nach eigenen Angaben erst aus der Zeitung und von Nachbarn erfahren haben. Bürgermeister Fauth spricht dagegen von einer fünfseitigen Rechtsbelehrung, die man ihr mit Hauptamtsleiter Timo Koch als Zeugen am 3. September per Brief zugestellt und ein Beweisfoto davon gemacht habe. „Das stimmt definitiv nicht“, bezichtigt Elke Schweizer Ekkehard Fauth diesbezüglich einer „infamen Lüge“.

Unwahr sei auch, dass sie 2019 für die Gärtringer SPD für den Kreistag angetreten sei. Allerdings: Die langjährige SPD-Rätin Gerlinde Hörz erinnert sich dagegen noch genau daran, und auch auf der Website des Ortsvereins ist nachzulesen, dass die Aidlingerin dort auf Listenplatz 10 kandiert hat.

Was bedeutet dies nun für die Aidlinger Bürgermeisterwahl? Zwar ist unter Paragraf 80 in der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) geregelt, dass die Wahl trotz des Widerspruchs stattfinden kann, aber es ist damit zu rechnen, dass Elke Schweizer beim Verwaltungsgericht Stuttgart dagegen klagen wird. Das hätte eine aufschiebende Wirkung, bis über die Gültigkeit der Wahl rechtskräftig entschieden ist. „Die Erfahrung zeigt, dass dies rund ein Jahr dauern kann“, verweist Bürgermeister Ekkehard Fauth auf ähnliche Fälle in Verbindung mit Dauerkandidaten wie Helmut Epple oder Fridi Miller.

Wer auch immer in drei Wochen die Wahl gewinnt, würde die Gemeinde dann also zunächst lediglich in einer sogenannten Amtsverweserfunktion führen können.

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