Ein Mitkandidat hat dem Wahlergebnis widersprochen. Das Stuttgarter Verwaltungsgericht hat die Klage nun abgewiesen.

Weil der Stadt - Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat die Anfechtung gegen die Weil der Städter Bürgermeisterwahl am 2. und 16. August 2020 abgewiesen. Einer der neun Kandidaten, Helmut Epple, hatte die Wahl vergangenes Jahr fristgerecht angefochten und einen entsprechenden Widerspruch beim Landratsamt Böblingen vorgelegt. Weil dieser zurückgewiesen wurde, zog Epple im Anschluss vor das Stuttgarter Verwaltungsgericht.

 

Als Gründe für den Einspruch hatte Epple unter anderem Verstöße gegen die Gleichbehandlung genannt, weil die Stadtverwaltung Epples Geburtsjahr veröffentlicht hatte und Wahlgewinner Christian Walter angeblich zu viele Plakate aufgehängt habe. Nach der Entscheidung des Verwaltungsgericht könnte der ehemalige Bürgermeisterkandidat nun noch Berufung beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim einlegen, weshalb das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.

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Weil das Verfahren in Stuttgart lief, konnte Christian Walter bislang nicht offiziell eingesetzt werden. Der Rathauschef wurde deshalb kurz vor seinem Amtsantritt Anfang November 2020 vom Gemeinderat zum sogenannten „Amtsverweser“ ernannt. Den Titel des Bürgermeister darf Walter zwar trotzdem tragen, hat aber kein Stimmrecht im Gemeinderat, bis das Urteil des Verwaltungsgerichts rechtskräftig ist.