Bürokratie im Kreis Böblingen Bauern zahlen hier doppelt so viel wie in Bayern

Landwirte unter Druck: Bauer Hans-Georg Schwarz aus Gebersheim zeigt den Stapel an Papierkram, den er braucht, um seinen Falkenhof nach allen bürokratischen Regeln zu führen. Foto: Simon Granville

Landwirte aus dem Kreis Böblingen sehen sich von Behörden gegängelt. Ausnahmegenehmigungen für ihre Fahrzeuge zu bekommen ist umständlich und teuer.

Wie viele andere Berufsgruppen, stöhnen auch Landwirte vielfach unter überbordender staatlicher Regulierung. Bauern aus dem Kreis Böblingen weisen nun auf einen bürokratischen Aufwand hin, durch den sich Landwirte speziell im Südwesten über Gebühr belastet sehen. Konkret geht es um die Anwendung des Paragrafen 28 der Straßenverkehrsordnung, der die „übermäßige Straßenbenutzung“ regelt. Für Fahrzeuge, deren Maße oder Gewicht die allgemein zugelassenen Grenzen überschreiten, muss demnach eine Erlaubnis beantragt werden. Und hier lägen der Verwaltungsaufwand und die Kosten bei Ausnahmegenehmigungen für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge im Vergleich zu anderen Bundesländern deutlich höher, monieren hiesige Landwirte.

 

In Bayern läuft es einfacher

Deren Nöte greift der Böblinger Landtagsabgeordnete Florian Wahl (SPD) auf und macht die ungleich höheren Belastungen an folgendem Beispiel fest: Während in Bayern eine Genehmigung für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge mit einem Umfang von 17 Seiten und Gebühren in Höhe von 295,60 Euro erteilt worden sei, umfasste ein vergleichbarer Bescheid im Kreis Böblingen 33 Seiten bei Gebühren von 573,60 Euro. „Die Landwirte im Landkreis Böblingen zahlen fast das Doppelte und müssen deutlich länger auf ihre Genehmigungen warten“, kritisiert Wahl.

Die höheren Kosten und längeren Verfahren in Baden-Württemberg hingen damit zusammen, dass hier deutlich mehr Anhörungsbehörden beteiligt würden. Neben Städten und Landkreisen müssten auch die Autobahn GmbH des Bundes sowie die Landesstelle für Straßentechnik eingebunden werden. In Bayern und Thüringen hingegen sei das Verfahren deutlich schlanker organisiert, was Bearbeitungszeit und Gebühren spürbar reduziere.

„Brückenliste“ nervt Bauern

Zusätzlich sei es in Baden-Württemberg bislang nicht möglich, in einem Antrag mehrere nicht baugleiche Maschinen genehmigen zu lassen. Für landwirtschaftliche Betriebe bedeute dies erheblichen Mehraufwand bei Verwaltung und Kosten. Auch die sogenannte „negative Brückenliste“ stoße auf Unverständnis. Fahrzeuge würden vom Befahren bestimmter Brücken ausgeschlossen, obwohl diese vor Ort weder durch Verkehrszeichen noch durch Lastbeschränkungen eingeschränkt seien. „Viele Landwirte empfinden diese Regelungen als realitätsfern“, so Wahl. Er fordert von Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne), bürokratische Verfahren zu überprüfen und zu vereinfachen.

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