Bürokratieabbau in Esslingen Weniger Regeln, mehr Effizienz: Esslingen will Verfahren vereinfachen

Im Esslinger Rathaus will man Verwaltungsabläufe vereinfachen und so Bürokratie abbauen. Foto: Roberto Bulgrin

Esslingen will Bürokratie abbauen und nutzt dafür ein neues Landesgesetz. Von 37 Anträgen sind bereits einige genehmigt. Doch neben Lob gibt es auch Skepsis.

Regeln sind wichtig, aber zu viele Regeln können schwierig sein – und im Zweifelsfall den Fortschritt ausbremsen. So zumindest sehen es derzeit viele Menschen, deshalb ist das Schlagwort Bürokratieabbau in aller Munde. Auch in Esslingen will man jetzt schauen, ob Verwaltungsabläufe vereinfacht werden können – ein neues Landesgesetz macht den probeweisen Bürokratieabbau möglich.

 

Das neue Gesetz mit dem sperrigen Namen Regelungsbefreiungsgesetz gilt seit Oktober 2025 und erlaubt es Kommunen, Landkreisen und Zweckverbänden in Baden-Württemberg, auf Antrag zeitlich befristet von landesrechtlichen Vorgaben abzuweichen. Ziel ist es, Bürokratie abzubauen und neue Formen der Aufgabenerfüllung auszuprobieren. Das Gesetz gilt bis Ende 2030, einzelne Erprobungen dürfen jeweils höchstens vier Jahre dauern. Erfolgreiche Modelle sollen gegebenenfalls vor Ort weiter gelten dürfen oder sogar landesweit übernommen werden.

Esslingens Bürokratieabbau: OB muss Anträge stellen

Allerdings müssen zunächst einige Formalien eingehalten werden. So muss der Oberbürgermeister für jede Regelungsbefreiung einen Antrag beim zuständigen Landesministerium stellen. Dieses entscheidet dann innerhalb von drei Monaten, ob es den Antrag genehmigt. Ist eine Erprobung zulässig, muss der Gemeinderat darüber unterrichtet werden und gegebenenfalls der Umsetzung zustimmen, sofern das in seine Zuständigkeit fällt.

In Esslingen wurden zunächst alle Ämter der Stadtverwaltung gefragt, welche Vereinfachungen denkbar und sinnvoll wären – auf einer eigens eingerichteten digitalen Plattform konnten entsprechende Vorschläge eingereicht werden. Anschließend habe man sich mit anderen Kommunen ausgetauscht und abgestimmt, berichtete Felix Rolf Bossner von der städtischen Abteilung für Digitalisierung und Organisation in der jüngsten Sitzung des Verwaltungsausschusses.

Esslingen übernimmt 27 Anträge von anderen Kommunen

Einige Anträge anderer Kommunen habe man ebenfalls als sinnvoll erachtet und übernommen, so Bossner. Nach Abstimmungen mit den Fachämtern sei in der Dezernentenrunde entschieden worden, insgesamt 37 Anträge für Regelungsbefreiungen bei den Ministerien zu stellen – 27 davon waren Übernahmen aus anderen Kommunen. Laut Bossner wurden die Anträge im März beim Land eingereicht.

In Esslingen will man unter anderem Vereinfachungen bei der Eintreibung von Cent-Beträgen beim Wohngeld erreichen. Foto: dpa

Unter anderem hat die Stadt Esslingen beantragt, dass Beratungsunterlagen für öffentliche Sitzungen nicht mehr in Papierform im Sitzungssaal bereitgehalten werden müssen. Schließlich seien diese rechtzeitig und vollständig in digitaler Form auf der Internetseite der Stadt abrufbar, zudem werde man QR-Codes im Sitzungssaal anbringen, die einen unmittelbaren Zugriff auf die online bereitgestellten Unterlagen ermöglichten. Auch die Einführung eines digitalen Kirchenaustritts wurde beantragt.

CDU und SPD loben Esslingens Schritte zum Bürokratieabbau

Im Verwaltungsausschuss erntete die Stadt für ihr Vorgehen viel Lob – aber auch Kritik. Anlass für die Suche nach Vorschlägen für einen Bürokratieabbau waren die Anträge der Fraktionen von CDU und SPD gewesen, die die Stadt aufforderten, das neue Landesgesetz zur Regelungsbefreiung zu nutzen. Entsprechend positiv äußerten sich die Vertreter der zwei Fraktionen. So erklärte etwa der CDU-Fraktionschef Tim Hauser: „Das ist sicher nicht der ganz große Befreiungsschlag in Sachen Bürokratieabbau in Baden-Württemberg, aber ein absolut wichtiger und richtiger Schritt.“ Sinnvoll sei vor allem, dass die Vorschläge für Vereinfachungen von den Kommunen kämen.

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Nicolas Fink erklärte: „Wir erhoffen uns, dass wir über kleine Themen zu großen Themen kommen.“ Also dass kleine Veränderungen auf kommunaler Ebene zeigten, dass entsprechende Reformen auf Landesebene sinnvoll wären. Auch die SPD begrüße ausdrücklich, dass die Betroffenen selbst Vorschläge zum Bürokratieabbau machten. Carmen Tittel, Fraktionschefin der Grünen, betonte: „Ich hoffe, dass wir so tatsächlich Bürokratie abbauen.“ Einhellig begrüßt wurde zudem die interkommunale Zusammenarbeit bei dem Thema.

Esslinger Kritiker sehen Tücken im neuen Gesetz zum Bürokratieabbau

Allerdings befand Rena Farquhar, Vorsitzende der Fraktion FDP/Volt: „Das Gesetz hat auch seine Tücken.“ Insbesondere beim Baurecht seien Abweichungen nicht unbedingt erstrebenswert, erklärte sie: „Wenn in Esslingen etwas anderes gilt als in anderen Kommunen, wird es eher schwieriger als einfacher.“ Zudem sei es nicht gerade zielführend, dass der Gemeinderat erst dann über die Anwendung von Ausnahmen entscheiden solle, wenn zig Fachämter und Landesbehörden sich schon zeitaufwendig damit beschäftigt hätten, kritisierte sie unisono mit Annette Silberhorn-Hemminger, Fraktionschefin der Freien Wähler. Sinnvoller sei es, den Gemeinderat noch vor der Antragstellung einzubeziehen.

Martin Auerbach, Chef der Fraktion Linke/FÜR, zeigte sich ebenfalls skeptisch: „Ich hätte eigentlich lieber ein Regel-Einhaltungsgesetz als ein Gesetz zur Aussetzung von Regeln.“ Und Hermann Beck (WIR/Sportplätze erhalten) erklärte: „Regeln an sich haben ja schon einen Sinn.“ Bürokratie heiße, dass Regeln für alle gelten, ohne Ansehen der Person. „Es geht nur darum, die Überregulierung abzubauen.“

Erste Anträge bereits genehmigt

Anträge
Unter anderem hat die Stadt Esslingen im Rahmen des Regelungsbefreiungsgesetzes die Befreiung von manch zusätzlichen Berichtspflichten oder gesonderten Nachweispflichten, etwa bei Spendenannahmen oder Einzelnachweisen für Landesförderprogramme beantragt. Zudem strebt die Stadt eine Vereinfachung des Verfahrens bei der Restforderung von Bagatellbeträgen beim Wohngeld an. Denn bei Letzterem sei es bislang teils zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand für die Eintreibung von Cent-Beträgen gekommen.

Genehmigung
Laut Felix Rolf Bossner vom Amt für Digitalisierung und Organisation sind bereits vier Anträge der Stadt Esslingen auf Regelungsbefreiung vom Land genehmigt worden, darunter die Aufhebung der Pflicht zum Vorhalten von Beratungsunterlagen für öffentliche Sitzungen in Papierform. Zu 19 Anträgen habe es bereits erste Rückmeldungen oder Rückfragen der Ministerien gegeben, 14 Anträge befänden sich noch in der Prüfung.

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