Die Landesregierung will den Kommunen im Land die Möglichkeit geben, überflüssige Standards abzubauen. Innenminister Thomas Strobl (CDU) kündigte am Donnerstag im Landtag ein „kommunales Regelungs-Befreiungsgesetz“ an. „Vor Ort kann und soll getestet werden, ob Verwaltungsverfahren beschleunigt, vereinfacht und kostengünstiger für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltungen gestaltet werden können“, kündigte Strobl im Landtag an. Das Vorgehen ähnelt dem beim bereits eingeführten Erprobungsparagrafen für Kitas, mit dessen Hilfe Kommunen von bestimmten Vorgaben abweichen können. Das Land kommt so einer Forderung der kommunalen Landesverbände nach.
Ganz konkret sollen die Kommunen für einen begrenzten Zeitraum und beim zuständigen Ministerium Abweichungen von Rechtsvorschriften des Landes beantragen können, die ihre Aufgaben betreffen. Erfolgreiche Verbesserungen sollen dann landesweit und dauerhaft für alle Kommunen umgesetzt werden, sagte Strobl. „Dabei kann die Bandbreite der Anwendung groß sein – sei es die Vereinfachung von Verwendungsnachweisen bei Vergabeverfahren, die Verschlankung oder Abschaffung von Genehmigungsverfahren oder etwa auch nur die Farbe von Stimmzetteln bei Wahlen.“
Städtetag fordert einfache Anwendung
Gemeindetag– und Städtetag begrüßten die Ankündigung, warten aber noch auf Details. Das Standard-Erprobungsgesetz sei der folgerichtige Schritt nach dem Erprobungsparagrafen für Kitas, sagte der Geschäftsführende Vorstand Ralf Broß. Allerdings müsse das Gesetz auch sicherstellen, dass auch die Hürden für die Entwicklung vor Ort angepasster Modelle niedrig bleiben.