Bürokratieabbau Land will Pflegeheime seltener inspizieren
Das Land möchte die bürokratischen Hürden senken – und stößt damit nicht überall auf Zustimmung.
Das Land möchte die bürokratischen Hürden senken – und stößt damit nicht überall auf Zustimmung.
Aus WTPG wird TPQG. Klingt nicht gerade übersichtlich, ist es im Detail auch nicht. Auch wenn Baden-Württembergs Sozialminister voll des Lobes ist über das neue Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG), welches das Gesetz für Teilhabe- und Pflegequalität (TPQG) reformieren soll.
Die Landesregierung lobt die neuen Paragrafen als „Abbau von Bürokratie und Entschlackung eines ehedem überregulierenden Ordnungsrechts“, so Manne Lucha (Grüne). Eine der Neuerungen: Künftig sollen gut geführte Einrichtungen weniger häufig geprüft werden. Die Zeiten, dass alle Einrichtungen einmal im Jahr gecheckt werden, sind demnach passé, mindestens alle fünf Jahre ist der neue Standard. Wobei Lucha erklärt, dass sich die Kontrollen nicht auf die Qualität der medizinischen Pflege beziehen. Die stehe nicht unter seiner Obhut, sondern werde vom medizinischen Dienst der Krankenkassen geleistet. Die Heimaufsicht prüfe „Waschbecken, Handläufe und Deckenhöhe“, so Lucha – und bei den meisten Einrichtungen gebe es ohnehin keine Probleme.
Auch die Regeln zur Mitwirkung von Bewohnern sollen vereinfacht werden. Die bisherige Landesheimmitwirkungsverordnung soll daher aufgehoben und durch neue Regeln ersetzt werden. Vor allem dieser Schritt hatte in der Vergangenheit Verunsicherung bei den Betroffenen verursacht. Der Sozialverband VdK war nur eine von mehreren Stimmen, die sich im Vorfeld gegen das Ende der bisherigen Regelung ausgesprochen hatte. „Der Versuch der Entlastung mündet leider in einer Verkomplizierung, die Mitwirkung nur erschweren würde“, heißt es in einer Stellungnahme. Kritik gab es auch aus der politischen Opposition: „Wir wären nicht auf die Idee gekommen, Mitwirkungsrechte vorschnell für den Bürokratieabbau zu opfern“, heißt es bei der FDP.