Vor dem Osterwochenende verständigen sich Bund und Länder auf ein Regelwerk für Reisen. Die Strafen, die bei Verstößen winken, sind saftig.

Berlin - Rechtzeitig vor dem Osterwochenende haben sich Bund und Länder auf die neuen Quarantäne-Regeln für Einreisende verständigt. Die Länder haben nach Angaben des Bundesinnenministeriums vom Mittwochabend zugesagt, gemäß der Absprache eigene Verordnungen zu erlassen.

 

Um grenzüberschreitende Infektionsketten zu stoppen, hatte das Corona-Krisenkabinett am Montag beschlossen, für alle Einreisenden eine 14-tägige Quarantäne anzuordnen. Da außer Berufspendlern, Lastwagenfahrern und anderen speziell definierten Gruppen ohnehin kaum noch Ausländer einreisen dürfen, betrifft diese Regelung in erster Linie Deutsche und Ausländer, die dauerhaft in Deutschland leben. Zuständig für die Verordnung sind die Gesundheitsministerien der Länder.

Wer in Deutschland gegen die neuen Quarantäne-Regeln für Einreisende verstößt, muss nun mit saftigen Bußgeldern rechnen. Einreisende sind nach der Muster-Verordnung des Bundes nun verpflichtet, „sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern“. Während dieser Zeit sei es „nicht gestattet, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht ihrem Hausstand angehören“, heißt es in dem Papier, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Ausnahmen gibt es etwa für Pfleger.

Wie hoch das Bußgeld jeweils ist, soll davon abhängen, wie groß das „Ausmaß der durch die Tat entstandenen Gefahren für die öffentliche Gesundheit“ ist, ob der Betreffende fahrlässig gehandelt hat oder sich uneinsichtig zeigt und ob ein Wiederholungsfall vorliegt.

Wer nach der Einreise gegen das Gebot der häuslichen Absonderung verstößt, soll laut Bußgeld-Katalog zwischen 500 Euro und 10 000 Euro zahlen. Verstöße gegen das Besuchsverbot sollen mit einem Bußgeld von mindestens 300 Euro und höchstens 5000 Euro geahndet werden. Fährt jemand nicht direkt nach Hause, soll er 150 Euro bis 3000 Euro bezahlen. Wer seiner Verpflichtung, Kontakt zum Gesundheitsamt aufzunehmen, nicht nachkommt, soll dafür ein Bußgeld zwischen 150 Euro und 3000 Euro entrichten.