Die Länder fordern mehr Hilfe vom Bund, um die rasant wachsende Zahl von Flüchtlingen unterbringen und versorgen zu können. Im Prinzip hat der Bund das zugesagt. Doch die Regelungen sind von Land zu Land sehr unterschiedlich.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Armin Käfer (kä)

Berlin - Es geht um Menschenleben, um Schicksale. Aber die Flüchtlingsproblematik hat auch eine finanzielle Dimension. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, medizinische und soziale Betreuung der Asylbewerber steigen rasant. Länder und Kommunen fühlen sich überfordert. SPD-Chef Sigmar Gabriel verkämpft sich für höhere Bundeszuschüsse. All diese Fragen will die Kanzlerin bei einem Treffen mit den Ministerpräsidenten erörtern. Schon am Wochenende verhandeln darüber die Spitzenpolitiker der großen Koalition.

 

Wer kommt für die Flüchtlinge auf?

Asylbewerber unterliegen der Obhut der Bundesländer. Die sind verpflichtet, Unterkünfte bereit zu stellen. So regelt es das Asylverfahrensgesetz. Die Länder müssen auch für den Lebensunterhalt der Flüchtlinge sorgen. Die Details dazu finden sich im Asylbewerberleistungsgesetz. Demnach erhält ein alleinstehender Asylbewerber 359 Euro im Monat. Ein Großteil dieser Summe wird ihm aber zumindest am Anfang seines Aufenthalts nicht bar, sondern in Form von Lebensmitteln, Kleidung oder anderen Sachleistungen gewährt. Einer vierköpfigen Familie mit zwei Kindern unter fünf Jahren steht Hilfe im Gegenwert von insgesamt 1116 Euro zu.

Wie werden die Flüchtlinge verteilt?

Die in Deutschland ankommenden Flüchtlinge werden nach dem so genannten Königsteiner Schlüssel auf die Bundesländer aufgeteilt. Dies ist ein Rechenmodell, das sich am jeweiligen Steueraufkommen orientiert und nach der Einwohnerzahl richtet. Das Steueraufkommen wird dabei mit zwei Dritteln, die Bevölkerung mit einem Drittel gewichtet. Das Zuweisungsverfahren wurde in einem Staatsabkommen festgelegt, das 1949 im Taunusstädtchen Königstein vereinbart worden ist. Der Königsteiner Schlüssel wird jedes Jahr neu berechnet. Nach den aktuell gültigen Zahlen werden den Ländern zwischen 0,96 (Bremen) und 21,21 Prozent (Nordrhein-Westfalen) der neu ankommenden Flüchtlinge zugewiesen. Baden-Württemberg ist für 12,86 Prozent der Asylbewerber zuständig.

Wo kommen die Flüchtlinge unter?

„Ausländer, die einen Asylantrag gestellt haben, sollen in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden“, heißt es im Gesetz. In den Ländern ist das aber ganz unterschiedlich geregelt. Meist gibt es eine oder mehrere zentrale Aufnahmestellen für die Neuankömmlinge. In Baden-Württemberg soll es künftig bis zu sechs solcher Institutionen mit jeweils Platz für 1000 Flüchtlinge geben. Drei sind schon in Betrieb: Sie befinden sich in Karlsruhe, Ellwangen und Mannheim. Nach maximal drei Monaten werden die Flüchtlinge dezentral untergebracht, zum Teil in Sammelunterkünften, manchmal aber auch in Wohnungen. In den einzelnen Bundesländern gibt es ein dem Königsteiner Schlüssel vergleichbares Verteilsystem, nach dem die Asylbewerber den Landkreisen und kreisfreien Städten zugewiesen werden. Maßgeblich ist dabei der jeweilige Bevölkerungsanteil.

Wie kommen die Flüchtlinge unter?

Die Wohnsituation der Asylbewerber ist von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich. Deutschlandweit sind 55 Prozent der Flüchtlinge in separaten Wohnungen untergebracht. In Schleswig-Holstein und Rheinland Pfalz sind es sogar mehr als 90 Prozent. Die übrigen Flüchtlinge leben in Sammelunterkünften. In Baden-Württemberg gilt das für zwei Drittel aller Asylbewerber. Mehr sind es nirgendwo sonst. Hilfsorganisationen kritisieren dies regelmäßig. Einige Bundesländer haben Mindeststandards für Flüchtlingsheime festgelegt, darunter auch Baden-Württemberg. Hier gilt bisher, dass jedem Asylbewerber 4,5 Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung stehen sollte. 2016 wird der Mindeststandard auf sieben Quadratmeter heraufgesetzt. Das entspricht dann einer Größenordnung, wie sie auch in Bayern und Sachsen-Anhalt festgeschrieben ist. Einige Länder dulden zudem höchstens vier bis sechs Personen in jedem Raum. In Baden-Württemberg gibt es dazu keine Vorschrift.

Wer trägt die Kosten?

Der Bund finanziert lediglich das Asylverfahren selbst. Dafür gibt es eine eigene Behörde: das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Dessen Etat beläuft sich dieses Jahr auf 200 Millionen Euro. Er wurde gegenüber dem Vorjahr um 20 Prozent aufgestockt – Geld, mit dem vor allem zusätzliche Stellen finanziert werden. Die übrigen Kosten, die mit der Aufnahme von Flüchtlingen verbunden sind, teilen sich im Regelfall Länder und Kommunen. In den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen sowie in Bayern, im Saarland und in Mecklenburg-Vorpommern übernimmt das Land sämtliche Kosten für Unterbringung und Unterhalt von Asylbewerbern. In den meisten Bundesländern werden auch Städte und Gemeinden zur Kasse gebeten. Dort erhalten die Kommunen eine Pauschale für jeden Flüchtling. Die ist in der Regel nicht kostendeckend. Baden-Württemberg hat die Jahrespauschale für 2015 von 12 566 auf 13 260 Euro je Flüchtling erhöht. Das ist der höchste Satz in allen Ländern, in denen der Aufwand der Kommunen pauschal abgegolten wird. Meist liegen die Kopfbeträge deutlich darunter. Sie bewegen sich zwischen 4144 Euro in Nordrhein-Westfalen und 9219 Euro in Brandenburg. In einigen Ländern werden außergewöhnliche Krankheitskosten oder Ausgaben für Sicherheitsdienste gesondert abgerechnet.

Sind die Lasten gerecht verteilt?

Länder und Kommunen klagen über erheblich gestiegene Kosten. Die Ausgaben für Flüchtlinge haben sich zum Teil vervielfacht, je nachdem, wie groß der Nachholbedarf etwa beim Ausbau oder dem Kauf zusätzlicher Unterkünfte ist. Brandenburg musste seinen Etat für diese Zwecke von 30,6 Millionen Euro im Jahr 2013 auf aktuell knapp 90 Millionen aufstocken. Im kommenden Jahr werden schon 120 Millionen benötigt. In Baden-Württemberg belief sich dieser Haushaltsposten vor drei Jahren noch auf knapp 60 Millionen Euro. 2014 wurden 238,9 Millionen benötigt. Der Bund hat im November zugesagt, Länder und Kommunen zu unterstützen. Für 2015 und 2016 sollen sie jeweils 500 Millionen Euro erhalten. Das wird aber unter Umständen nicht ausreichen. SPD-Chef Sigmar Gabriel ließ bereits anklingen, dass er es für nötig hält, weitere Zuschüsse zu überweisen. Kritik kommt aus der CSU. Sie bemängelt, dass manche Länder ihre Kommunen im Regen stehen lassen. Am Pranger steht dabei vor allem Nordrhein-Westfalen.