Der Bundesgerichtshof sieht in der Geschäftspraxis der Deutschen Umwelthilfe keinen Rechtsmissbrauch. Das Urteil stößt auf Widerspruch.

Stuttgart - Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) verfolgt mit ihrer Praxis, Unternehmen abzumahnen oder zu verklagen, wenn sie gegen Verbraucherschutz-Regeln verstoßen, kein rechtsmissbräuchliches Geschäftsmodell. Das stellte jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe fest. Damit unterlag in letzter Instanz der Fellbacher Autohändler Felix Kloz, der von der Kraftfahrzeug-Innung Stuttgart unterstützt wurde. Kloz hatte versucht, der Umwelthilfe vor den höchsten Zivilrichtern Profitabsichten und unzulässige Querfinanzierungen nachzuweisen.