Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Totschlag:
Die vorsätzliche Tötung eines Menschen, ohne ein Mordmerkmal zu verwirklichen, heißt Totschlag. Die Tat ist mit einer Freiheitsstrafe von fünf bis 15 Jahren bedroht. In besonders schweren Fällen ist lebenslange Haft möglich. Im Gegensatz zu Mord verjährt ein Totschlagsdelikt, und zwar nach 20 Jahren.

 

Mord:
Das ist die vorsätzliche Tötung eines Menschen, bei der ein Mordmerkmal erfüllt wird. Diese gibt es in drei Fallgruppen: niedrige Beweggründe, verwerfliche Begehungsweise und die Zielsetzung, zum Beispiel, um eine andere Straftat zu verdecken. Ein Schuldspruch wegen Mordes lautet immer auf lebenslang.

Fahrlässige Tötung:
Eine fahrlässige Tötung liegt vor, wenn jemand durch das pflichtwidrige Verhalten eines anderen zu Tode kommt, dieser aber den Tod weder gewollt noch billigend in Kauf genommen hat, also vorsatzlos handelte. Der Strafrahmen reicht von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen von fünf Jahren.