Bundesgerichtshof Putzmittel taugen nicht zur Hautpflege

dm hat vor dem BGH verloren. Foto: dpa/Uli Deck

Die Drogeriekette dm darf Desinfektionsmittel nicht als hautfreundlich anpreisen. Gut so, kommentiert Christian Gottschalk – aber die Werbeindustrie wird kreativ werden.

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Es gibt Bezeichnungen, die klingen gut – und sagen nichts. „Spitzenqualität“ zum Beispiel. Manch eine Supermarkt-Salami ziert dieser Ausdruck, der einen entscheidenden Vorteil hat: Was genau spitze sein soll, und welche Art von Qualität hier gemeint ist, das weiß niemand. Mindestens ebenso beliebt ist der Begriff „regional“. Woher die regionale Gurke stammt, das bleibt der Vorstellungskraft des Käufers vorbehalten. Gesetzlich geregelt ist das nicht – und ein paar hundert Kilometer Transportweg sind keine Seltenheit. Der Verbrauchertäuschung sind so an vielen Stellen Tür und Tor geöffnet.

 

Vorstellung, denen ein Putzmittel nicht gerecht wird

Ein Türchen hat der Bundesgerichtshof nun aber geschlossen. Dass Desinfektionsmittel als „hautfreundlich“ angepriesen werden, das gehe dann schon zu weit, hat das höchste deutsche Zivilgericht entschieden. Die Bezeichnung wecke Vorstellungen, denen ein Putzmittel nicht gerecht werde. Klingt einleuchtend, eine Vorinstanz hatte das seinerzeit aber noch anders gesehen.

Die Karlsruher Entscheidung folgt den Vorgaben des EuGH, ist im Sinne der Verbraucher und zu begrüßen. Die Kreativität der Werbeindustrie wird jedoch auch hier einen Schleichweg finden – wie jüngst in einem anderen Fall.

Dämpfer für umweltneutrale Flüssigseife

Genau die gleiche Drogeriemarktkette, die nun ihre Desinfektionsmittel nun nicht länger als hautfreundlich bewerben darf, hatte lange Zeit Flüssigseife und Sonnenmilch mit dem Begriff „umweltneutral“ beworben. Dafür gab es vor dem Landgericht im vergangenen Jahr einen Rüffel. In dieser Woche erst wurde die angekündigte Berufung des Unternehmens zurückgenommen, das Urteil ist rechtskräftig. Allerdings soll nun „umweltneutral handeln“ auf den Seifen stehen. Bleibt also abzuwarten, welche Aussage sprachlicher Spitzenqualität sich die Werbelyrik für das Putzmittel einfallen lässt.

Weitere Themen

Weitere Artikel zu dm BGH Desinfektionsmittel Kommentar