Darf ein Raser, der einen Menschen tötet, als Mörder schuldig gesprochen werden? Ja, sagt der Bundesgerichtshof und weist die Revision eines Verurteilten aus Hamburg zurück. Das ist neu in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte.

Karlsruhe - Wer als rücksichtloser Raser mit seinem Auto einen Menschen tötet, kann als Mörder verurteilt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat nach einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung erstmals ein Mordurteil wegen eines tödlichen Zusammenstoßes gegen einen Raser bestätigt. Es ist jetzt rechtskräftig. Der Mann hatte 2017 in Hamburg mit einem gestohlenen Taxi einen Menschen getötet und zwei schwer verletzt (Aktenzeichen: 4 StR 345/18).

 

Der 4. Strafsenat habe die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen, teilte das oberste Strafgericht mit. Das Landgericht Hamburg hatte in seinem Urteil vom Februar 2018 einen bedingten Tötungsvorsatz angenommen und den zur Tatzeit 24 Jahre alten Mann zu lebenslanger Haft verurteilt.

Betrunken auf der Flucht

Im vergangenen Jahr hatte der BGH in einem ähnlichen Fall aus Berlin das bundesweit erste Mordurteil nach einem illegalen Autorennen zweier junger Männer auf dem Kurfürstendamm aufgehoben. Damals vermissten die Richter Belege für einen bedingten Tötungsvorsatz bei den beiden Angeklagten. Der BGH markierte aber keine rote Linie für eine Mordverurteilung in Raserfällen. „Diese Erwartung müssen wir enttäuschen“, hatte die Vorsitzende BGH-Richterin Beate Sost-Scheible damals gesagt. „Maßgeblich sind jeweils die Umstände des Einzelfalls.“ Aktuell verhandelt das Landgericht Berlin den Fall neu.

Der in Hamburg verurteilte Litauer hatte am frühen Morgen des 4. Mai 2017 ein Taxi gestohlen und war mit dem unbeleuchteten Fahrzeug betrunken auf der Flucht vor der Polizei durch Hamburg gerast. Einen Führerschein besaß er nicht. In der Innenstadt an der Binnenalster beschleunigte er das Fahrzeug auf rund 160 Kilometer pro Stunde und lenkte es auf die Gegenfahrbahn.

Beim Frontalzusammenstoß mit dem Großraumtaxi eines 57 Jahre alten Mannes wurde ein 22 Jahre alter Fahrgast, der gerade eingestiegen war, getötet. Ein weiterer Fahrgast und der Taxifahrer kamen mit schwersten Verletzungen ins Krankenhaus. Das Landgericht verurteilte den Unfallverursacher wegen Mordes, zweifachen versuchten Mordes und zweifacher gefährlicher Körperverletzung. „Wir haben es mit dem vorsätzlichen Werk eines maximal rücksichtslosen Täters zu tun“, sagte der Vorsitzende Richter Stephan Sommer zur Urteilsbegründung. „Der Angeklagte billigte den Tod anderer, möglicherweise auch seinen eigenen Tod.“

Strafen gegen Raser verschärft

Für ein Mordurteil muss ein Gericht mindestens ein Mordmerkmal nach Paragraf 211 des Strafgesetzbuches (StGB) feststellen. Dazu gehören zum Beispiel Mordlust, Habgier, Heimtücke oder die Absicht, eine andere Straftat zu verdecken. Ein Mord wird immer mit lebenslanger Freiheitsstrafe geahndet. Nach dem Beschluss des BGH hat das Landgericht Hamburg die Verdeckungsabsicht des Angeklagten rechtsfehlerfrei festgestellt. Der Mann habe kompromisslos der Polizei entkommen wollen. Offen bleiben könne, ob das vom Landgericht angenommene Mordmerkmal der Tötung mit gemeingefährlichen Mitteln erfüllt sei.

Auch als Konsequenz aus dem Berliner Fall hat der Gesetzgeber Strafen gegen Raser verschärft. Nach dem neuen Paragrafen 315d StGB werden verbotene Rennen im Straßenverkehr mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft, wenn dabei Menschen schwer verletzt oder getötet werden.