Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Kunden Einschnitte bei ihrer Lebensversicherung hinnehmen müssen. Der dahinter stehende konkrete Rechtsstreit ist aber noch nicht entschieden.

Karlsruhe - Lebensversicherer beteiligen ausscheidende Kunden in der historischen Niedrigzinsphase zu Recht in geringerem Umfang an ihren Kursgewinnen aus festverzinslichen Wertpapieranlagen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch entschieden. Eine entsprechende Neuregelung von 2014 sei verfassungsgemäß.

 

Seit der Reform muss an erster Stelle sichergestellt sein, dass die Garantiezusagen für alle Versicherten trotz Zinsflaute dauerhaft eingehalten werden können. Davon hängt ab, wie viel Geld Alt-Kunden zum Laufzeit-Ende aus den sogenannten Bewertungsreserven bekommen. Vereinfacht gesagt sind das Gewinne, die die Versicherer mit Kundengeld am Kapitalmarkt erwirtschaften. (Az. IV ZR 201/17)

Gegen die Einschnitte hatte der Bund der Versicherten (BdV) geklagt. Für ihn ist das Urteil ein Teilerfolg. Denn im konkreten Fall eines betroffenen Kunden muss sich das Landgericht Düsseldorf noch einmal genauer anschauen, ob die Kürzungen durch die wirtschaftliche Situation des Versicherers tatsächlich gerechtfertigt waren.