Esoteriker, Impfgegner, Rechtsextremisten - das Spektrum der Protestierenden bei den Kundgebungen der sogenannten Querdenker ist breit. Die Behörden konstatieren allerdings eine zunehmende Gewaltbereitschaft. Das bleibt nicht ohne Folgen.

Berlin - Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) rechnet mit einer bundesweiten Beobachtung der „Querdenker“-Bewegung durch die Verfassungsschutzbehörden. „Wir haben diese Szene von Anfang an stark im Blick. Wir schauen uns genau an, wer da teilnimmt und wie das Verhalten ist“, sagte der Minister am Donnerstag in Berlin. Die Probleme und die Gewaltbereitschaft in dieser Szene hätten zugenommen, „deshalb geht die Tendenz bei uns, auch im Verfassungsschutzverbund, eher in die Richtung, diese Szene zu einem Beobachtungsobjekt zu erklären“. Er würde - Stand heute - auch vermuten, „dass es dazu kommt“.

 

Es mache ja keinen Sinn, „wenn wir nach jeder solchen Entgleisung feststellen, es darf sich nicht wiederholen und es wiederholt sich dann doch“, sagte Seehofer mit Blick auf die Zustände bei einigen der zurückliegenden Protestkundgebungen der Bewegung. Er sei hier für massive Polizeipräsenz und die Anwendung des Prinzips Wehret den Anfängen.

Stephan Kramer: „Querdenken“-Bewegung bundesweit zum Verdachtsfall erklären

Zuvor hatte sich Thüringens Verfassungsschutzpräsident Stephan Kramer dafür ausgesprochen, die „Querdenken“-Bewegung bundesweit zum Verdachtsfall zu erklären. „Wir haben es mit einer Bestrebung zur Diffamierung und Delegitimierung der freiheitlich demokratischen Grundordnung und der Institutionen dieses Staates zu tun“, sagte Kramer dem ARD-Politikmagazin Kontraste.

Der Deutschen Presse-Agentur sagte Kramer am Donnerstag, der Verfassungsschutz schaue bei den Demonstrationen schon länger hin. „Jetzt ist es mittlerweile aber so, dass die Extremisten die Wortführerschaft und mehr und mehr die Regie übernehmen, auch wenn sie zahlenmäßig nicht in der Mehrheit sind“, sagte Kramer.

Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen notwendig

Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft eine Bewegung als Verdachtsfall ein, wenn es gewichtige Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen sieht. Das bedeutet, dass der Geheimdienst personenbezogene Daten auswerten und speichern kann. Das Bundesamt kann die betroffene Gruppierung unter strengen Voraussetzungen systematisch beobachten und nachrichtendienstliche Mittel einsetzen, also heimlich Informationen beschaffen. So soll herausgefunden werden, ob sich der Verdacht erhärten lässt und ob eine Gruppierung als erwiesen extremistisch eingestuft wird. Es handelt sich also um eine Übergangsphase.

Bei den Demonstrationen seien Vertreter der sogenannten Neuen Rechten dabei, Reichsbürger und Vertreter des inzwischen offiziell aufgelösten „Flügels“ der AfD, sagte Kramer. „Auch dadurch ergibt sich für mich die Situation, dass bei der „Querdenken“-Bewegung hinreichende Anhaltspunkte vorliegen, um sie als Verdachtsfall zu bearbeiten.“ Darüber sei man sich auch im Verfassungsschutzverbund einig.

Kramer forderte, dass die Bewegung nun bundesweit zum Verdachtsfall erklärt werden und das Bundesamt für Verfassungsschutz die Koordinierungsarbeit übernehmen sollte. „Ich fände es wünschenswert, wenn vom Bundesamt für Verfassungsschutz endlich die Einschätzung käme, dass es sich um einen Verdachtsfall handelt“, sagte Kramer. Dabei wäre die „Querdenken“-Bewegung seiner Meinung nach nicht in den Bereich Rechtsextremismus einzuordnen, sondern sollte als Verdachtsfall Extremismus aus sicher heraus betrachtet werden.