Ohne Staatszuschüsse wären Hitlers Urenkel schnell pleite. Das ist gut so, verfassungsrechtlich aber umstritten, meint der StZ-Autor Armin Käfer.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Armin Käfer (kä)

Stuttgart - Das schärftste Schwert des Rechtsstaats im Kampf mit seinen Feinden ist ein Parteiverbot. So hieß es bis vor einem Jahr. Damals entschied das Bundesverfassungsgericht, die NPD sei zu schwach und zu unbedeutend, um sie auch noch zu verbieten. Das schärfste Schwert hatte sich als stumpf erwiesen. Jetzt soll der Geldhahn dessen Funktion übernehmen. Die Bundesländer wollen der Neonazipartei die Staatszuschüsse streichen. Dann wären Hitlers Urenkel schnell pleite. Jeder zweite Euro, mit dem sie ihre Hasspropaganda finanzieren, kommt vom Staat.

 

Wenn dieser seine Überweisungen einstellt, eine Art Direktinvestition von Steuergeld in braune Hetze, wäre das allerdings nichts anderes als ein Parteiverbot durch die Hintertür – begrüßenswert, aber verfassungsrechtlich zumindest umstritten. Den Weg hatten die Karlsruher Richter selbst gewiesen. Der Zweck mag in solchen Fällen die Mittel heiligen – auch wenn schwer zu begreifen ist, warum auf Umwegen erlaubt sein sollte, was unmittelbar verweigert wurde. Die höchste Instanz der Rechtsprechung wird sich mit dieser Frage noch einmal beschäftigen müssen. Die NPD ist so oder so vom Aussterben bedroht. Ihre Stimmenanteile bei Wahlen lagen jüngst im Promillebereich. Leider ist der braune Ungeist aber keineswegs verweht. Er ist nur anderswo zuhause.