Der Bundesnachrichtendienst will bis 2020 technisch aufrüsten. Sein Plan, die sozialen Netzwerke wie Facebook und Twitter in Echtzeit zu überwachen, ist für die Opposition ein rotes Tuch.

Die Opposition kritisiert die Pläne des BND, seine Späh-Fähigkeiten in sozialen Medien wie Facebook auszubauen. „Spiral-Logik: Wenn fremde Geheimdienste gefährlich werden, werden die eigenen hochgerüstet, anstatt alle in Frage zu stellen“, schreibt die Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau (Linke) auf Twitter, wo der Missmut unter den Nutzern gegenüber einer potentiellen „kleinen NSA“ (National Security Agency – der amerikanische Online-Geheimdienst) besonders starken Ausdruck findet. Die Netz-Überwachung von sozialen Medien im Ausland ist Teil einer geplanten technischen Aufrüstung des Bundesnachrichtendienstes, die bis 2020 rund 300 Millionen Euro kosten soll. Dies hatten die „Süddeutsche Zeitung“, NDR und WDR berichtet.

 

Auch der Grünen-Abgeordnete Hans-Christian Ströbele äußerte sich kritisch zu der Mitteilung, der BND wolle vor allem die Metadaten der Kommunikation überwachen. „Es kann nicht sein, dass wir das gegenüber der NSA heftig kritisieren und der BND soll es dann dürfen.“ Ehe der Nachrichtendienst neue Kapazitäten schaffe, solle geklärt werden, ob seine Auslandsspionage überhaupt auf der Grundlage des Grundgesetzes erfolge. In der jüngsten Sitzung des NSA-Ausschusses hätten Sachverständige zu bedenken gegeben, dass eben dies nicht der Fall sei.

Die Rechtsgrundlage und nicht die Technik ist entscheidend

Christian Flisek, der SPD-Obmann im NSA-Untersuchungsausschuss, differenziert zwischen offener und geschützter Kommunikation: „Wenn jemand im Ausland auf Facebook etwas offen postet, dann muss es für den BND grundsätzlich möglich sein, das für seine Lagebilder in der Auslandsüberwachung zu berücksichtigen.“ Eine anlasslose, massenhafte Auswertung an Daten sei verfassungsrechtlich problematisch. Der BND müsse sich „mit all seinen Mitteln auf dem Boden des deutschen Verfassungsrechts bewegen“.

Clemens Binninger (CDU), der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums, findet es „richtig, wenn deutsche Sicherheitsbehörden technisch auf dem Stand der Zeit sind“. Andernfalls drohe eine Abhängigkeit von Partnerdiensten. Es sei aber nicht allein die Technik entscheidend, sondern die Rechtsgrundlage, auf deren Basis sie eingesetzt würde. Hier habe der Gesetzgeber den Diensten ein „enges Korsett“ gegeben, so dass Binninger „aktuell keinen Handlungsbedarf“ sieht. Es müssten aber noch die Ergebnisse des NSA-Ausschusses abgewartet werden.