Zweimal binnen kurzer Zeit legen metallbeschichtete Luftballons den S-Bahn-Verkehr in Stuttgart lahm. Auf dem Weihnachtsmarkt ist der Verkauf deshalb verboten.

Lokales: Wolf-Dieter Obst (wdo)

Metallbeschichtete Luftballons sprengen den S-Bahn-Takt: Nach zwei Zwischenfällen binnen vier Tagen am unterirdischen S-Bahn-Halt Hauptbahnhof stellt sich auch die Frage: Woher stammen die Luftballons eigentlich? Dass sie auf dem Weihnachtsmarkt gekauft worden sein könnten, dementiert der städtische Veranstalter in.Stuttgart ausdrücklich.

 

„Was seit vielen Jahren auf dem Cannstatter Volksfest oder Frühlingsfest geregelt ist, gilt auch für den Weihnachtsmarkt: Der Verkauf solcher Ballons ist nicht zugelassen“, sagt der Sprecher Jörg Klopfer auf Anfrage. Den Marktbeschickern sei für den Verkauf solcher Ballons keine Genehmigung erteilt worden. Schon in der Vergangenheit hatten nämlich metallbeschichtete Ballons zu Zugausfällen geführt.

Erster Fall ein Versehen

„Der Ballon dürfte tatsächlich nicht aus dem Bereich Weihnachtsmarkt kommen“, sagt der Bundespolizeisprecher Denis Sobek zum ersten Zwischenfall, der sich am Donnerstag, 1. Dezember, ereignet hatte. Gesichert sei bisher, dass ein kleines Mädchen den Ballon „offenbar aus Versehen losgelassen“ habe. Daraufhin gab es einen Kurzschluss in der Oberleitung. Die Ermittlungen zur Verkaufsstelle laufen, die Eltern sollen dazu noch einmal befragt werden. „Polizeilich war diese Frage zunächst nicht relevant“, sagt Sobek, „nun aber doch, aus Präventionsgründen.“ Hier sei man auch mit der Bahn im Gespräch. Nach Informationen unserer Zeitung wurde der Ballon in einem Geschäft in der Innenstadt verkauft.

Denn noch gravierender war der Zwischenfall am Montagabend gegen 20.30 Uhr, ebenfalls an der Haltestelle Hauptbahnhof. Beim Spannungsüberschlag wurde ein Bestandteil der Brandmeldeanlage beschädigt, und ein Mann auf dem Bahnsteig erlitt ein Knalltrauma. Die S-Bahn-Strecke zwischen Hauptbahnhof und Vaihingen musste bis gegen 22.30 Uhr voll gesperrt werden. Der Besitzer dieses Ballons ist unbekannt. Hinweise an die Bundespolizei werden über Telefon 07 11 / 87 03 50 erbeten.

Luftballons an Haltestellen verboten

Die Bahn AG weist in ihrer Hausordnung ausdrücklich darauf hin, dass die Mitnahme von Luftballons verboten ist – aus gutem Grund. Durch die hohe Spannung in der Oberleitung kann ein lebensgefährlicher Lichtbogen entstehen. Dazu muss der Ballon die Leitung nicht einmal berühren.