Der Bundesrat verabschiedet an diesem Freitag ein Gesetz, das für mehr öffentliches WLAN sorgen und gleichzeitig Anbieter schützen soll.

Berlin - Gratis-WLAN an öffentlichen Plätzen ist in vielen Ländern der Welt inzwischen Standard. Anders in Deutschland, wo das bislang nur an wenigen Orten der Fall ist. Der Grund: Anbieter öffentlicher Hotspots konnten bislang mit teils teuren Abmahnungen dafür belangt werden, wenn Nutzer die Leitung für illegale Zwecke missbrauchten. Grundlage dafür ist die sogenannte Störerhaftung, nach der belangt werden kann, wer an der Verletzung eines geschützten Gutes beteiligt ist – auch wenn er selbst kein Täter ist.

 

Abhilfe soll nun das WLAN-Gesetz schaffen. Wurde bereits Anfang 2015 vom Wirtschaftsministerium ein entsprechender Gesetzesentwurf vorgelegt, hat sich der Bundestag erst in der letzten Sitzungswoche der aktuellen Legislaturperiode auf das Gesetz einigen können. Seine letzte Hürde wird das Gesetz aller Voraussicht nach noch an diesem Freitag, also nur zwei Tage vor der Bundestagswahl, nehmen. Wie die Landesvertretung Baden-Württemberg am Mittwoch in Berlin bestätigte, wird das Gesetz dann wohl „problemlos“ den Bundesrat passieren.

Das ändert sich mit dem Gesetz

Das Gesetz sieht nicht nur vor, dass Anbieter von WLAN-Netzen, beispielsweise Cafés, Restaurants oder Hotels, von der Haftung ausgeschlossen werden. Es erlaubt den Anbietern auch, ihr Angebot nicht mehr länger verschlüsseln zu müssen oder eine Vorschaltseite einzurichten, auf der sich die Nutzer vorab registrieren müssen. Wie schnell deshalb an öffentlichen Plätzen mehr Hotspots zur Verfügung stehen werden, wird sich zeigen.