Offener Ausgang im Bundesrat Cannabis-Freigabe: Die Angst vor dem Tod im Vermittlungsausschuss
Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) fürchtet eine endlose Verzögerung des Prestige-Projektes der Ampel durch die Länderkammer.
Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) fürchtet eine endlose Verzögerung des Prestige-Projektes der Ampel durch die Länderkammer.
Die Warnungen des Gesundheitsministers sind laut und eindringlich. „Wenn Bundesländer Cannabis-Gesetz in Vermittlungsausschuss zwingen, kommt es nicht mehr raus. Dann hätten wir einmalige Chance verpasst, gescheiterte Cannabispolitik zu beenden“, schrieb Karl Lauterbach (SPD) schon in der vergangenen Woche im Stakkato-Stil auf dem Online-Dienst X.
Nun sind laute und eindringliche Warnungen ja eher Regel als Ausnahme in der sehr speziellen ministeriellen Kommunikationsstrategie. Aber auch in den Parteien der Ampelkoalition gehen ähnliche Befürchtungen um, dass eines der Prestige-Projekte der Regierung doch noch scheitern könnte. Sind diese Bedenken angebracht?
Eigentlich nicht. Das Cannabisgesetz ist vom Bundestag beschlossen. Es ist ein Einspruchsgesetz. Der Bundesrat kann es nicht stoppen. Immerhin könnte die Länderkammer den Vermittlungsausschuss (VA) anrufen. Der Bundestag könnte einen Widerspruch jedoch überstimmen. So etwas kommt nicht selten vor. Insofern müsste Lauterbach also keine Angst haben.
Allerdings liegen die Dinge dann doch nicht ganz so einfach. Es gibt nämlich Stimmen aus der Union, die tatsächlich unverhohlen klar machen, dass sie das Gesetz am liebsten im Vermittlungsausschuss sterben lassen würden. So schrieb der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer ebenfalls auf X in aller Deutlichkeit: „Mein Ziel ist es, dass dieses Gesetz niemals wieder aus dem Vermittlungsausschuss herauskommt.“ Und auch der CSU-Landesgruppenchef im Bundestag, Alexander Dobrindt, hat sich in gleicher Tonlage geäußert.
Um aber nicht mehr aus dem VA herauszukommen, müsste es erst einmal dort hineinkommen. Die Entscheidung darüber fällt an diesem Freitag im Bundesrat. Kommt dafür keine Mehrheit zustande, tritt das Gesetz am 1. April in Kraft. Für die Anrufung des VA sind 35 Stimmen erforderlich, die Union bräuchte also auch zwingend Stimmen von Bundesländern, in denen Partner der Berliner Ampelkoalition mitregieren. Das ist durchaus nicht ausgeschlossen, denn es gab im Vorfeld zahlreiche Bedenken, zum Beispiel auch von allen SPD-Justizministern, die in Ländern Verantwortung tragen. Manchen ist die Frist zur Umsetzung zu kurz und sie befürchten eine Überlastung der Justiz bei der Bearbeitung der vorgesehen Amnestieregelung. Andere haben auch noch inhaltliche Bedenken, etwa den Jugendschutz betreffend.
Insofern ist eine Anrufung des Vermittlungsausschusses durchaus möglich. Aber hätte die Union dann überhaupt ein Instrument, das Gesetz tatsächlich dort sterben zu lassen? Jedenfalls gäbe es gewisse Tricks, das Vorhaben zumindest auf die lange Bank zu schieben. Es könnte zum Beispiel eine ganze Weile nicht auf der Tagesordnung erscheinen, oder es könnte zur Weiterberatung in mehrere Arbeitsgruppen verwiesen werden. Herr des Verfahrens sind die beiden VA-Vorsitzenden. Für den Bundesrat ist das die Ministerpräsidentin aus Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig (SPD), für den Bundestag der CDU-Abgeordnete Hendrik Hoppenstedt. Der verwahrte sich in einem Brief an Lauterbach gegen Verdächtigungen, er könnte die Behandlung gezielt verschleppen. „Unterstellung, dass ich aus parteitaktischen Erwägungen meine Pflichten als Ausschussvorsitzender verletzten würde“ nannte er „haltlos, falsch und unangemessen“.
Für die Frage, ob die Union überhaupt Chancen auf eine Verzögerungstaktik hätte, spielt eine Rolle, wie genau der VA angerufen wird. Geht es nur um die Frist bis zum Inkrafttreten, gäbe es keine Handhabung für die Einsetzung von Arbeitsgruppen und alles könnte schnell gehen. Wenn Lauterbach die Länder mit Ampelbeteiligung darauf verpflichten könnte, wäre er wohl noch einigermaßen zufrieden. Eine Verschiebung des Gesetzes bis Oktober wäre keine Katastrophe. Problematisch wäre aber ein inhaltliches Aufschnüren des Gesetzes. Nach aktuellem Stand will aber zum Beispiel das von der SPD allein (!) regierte Saarland genau das. Noch ist unklar, wie sich Baden-Württemberg verhält. Einige Fragen befänden sich zwischen den Koalitionspartnern noch im Verhandlungsmodus, sagte Ministerpräsident Kretschmann (Grüne) am Dienstag.
Am Vorabend des Bundesrats, also am Donnerstagabend, finden traditionell Sondierungsgespräche statt. Da wird Minister Lauterbach die Ampelländer noch einmal beschwören, der Bundesregierung nicht in den Rücken zu fallen. Der Ausgang gilt als völlig offen.