Dem kollektiven nächtlichen Fußball-Gucken während der WM steht nichts mehr im Weg: Der Bundesrat hat am Freitag eine Sonderverordnung gebilligt, mit der der Lärmschutz in Deutschland vorübergehend gelockert wird.

Dem kollektiven nächtlichen Fußball-Gucken während der WM steht nichts mehr im Weg: Der Bundesrat hat am Freitag eine Sonderverordnung gebilligt, mit der der Lärmschutz in Deutschland vorübergehend gelockert wird.

 

Berlin - Drei Wochen vor Beginn der Weltmeisterschaft in Brasilien können die deutschen Fußball-Fans endgültig die nächtlichen Public Viewing-Partys planen.

Nach dem Bundestag billigte am Freitag auch der Bundesrat eine Sonderverordnung, mit der der Lärmschutz in Deutschland vorübergehend gelockert wird. Damit werden Übertragungen auf Großleinwänden nach 22 Uhr und in Ausnahmefällen auch nach Mitternacht erlaubt. Das Bundesimmissionsschutzgesetz legt fest, dass normalerweise bei öffentlichen Veranstaltungen der Geräuschpegel nach 22 Uhr in Wohngebieten 40 dB(A) nicht überschreiten darf. Beim Public Viewing von Fußballspielen wird es in der Regel deutlich lauter.

Bei der WM in dem südamerikanischen Land vom 12. Juni bis 13. Juli beginnt knapp die Hälfte der 64 Begegnungen erst um 22 Uhr deutscher Zeit oder später. Die Spiele der deutschen Mannschaft beginnen in der Gruppenphase spätestens um 21 Uhr (MESZ) und in der K.o.-Phase nicht nach 22 Uhr.

Bereits bei den Weltmeisterschaften 2006 und 2010 sowie der EM 2008 gab es solche Ausnahmeverordnungen. Die für Lärmschutz zuständige Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) hatte den Spielraum für Behörden erweitert. Die Bundesregierung folgte damit einer Bitte der Länder und des Städtetags.

"Es ist davon auszugehen, dass großes Interesse an der gemeinsamen Begehung dieses Ereignisses im Wege der Übertragung auf Großleinwänden besteht", hatte die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf betont. Aber gerade nach 24 Uhr sei das zu erwartende große öffentliche Interesse an den Spielübertragungen und der Schutz der Nachtzeit für die Nachbarschaft gegeneinander abzuwägen. Über die Genehmigung entscheiden in jedem konkreten Fall die Kommunen.