Künftig wird die Beschaffung von kinderpornografischem Material mit einer bis zu dreijährigen Gefängnisstrafe geahndet. Das hat der Bundesrat am Freitag vor dem Hintergrund der Edathy-Affäre beschlossen.

Berlin - Der Bundesrat hat eine ganze Reihe von Gesetzen gebilligt. Unter anderem werden der Handel und Besitz pornografischer Bilder von Kindern und Jugendlichen künftig schärfer geahndet. Der Bundesrat billigte einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht.

 

Danach wird künftig die Beschaffung von kinderpornografischem Material mit einer bis zu dreijährigen Gefängnisstrafe geahndet. Schwere Sexualstraftaten an Kindern verjähren nicht mehr vor der Vollendung ihres 50. Lebensjahres. Das Anfertigen von Aufnahmen nackter Kinder und Jugendlicher ist strafbar, wenn die Bilder zum Verkauf oder Tausch vorgesehen sind.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) erklärte nach der Bundesratsentscheidung: "Kinderpornografie ist sexueller Missbrauch. Kinder sind nicht in der Lage, sich gegen solche Gewalt zu wehren und werden traumatisiert." Er fügte hinzu: "Auch wenn Nacktbilder von Kindern und Jugendlichen zu kommerziellen Zwecken hergestellt oder anderen angeboten werden, wird dies künftig strafbar sein." Allerdings solle sozial übliches und alltägliches Verhalten straffrei bleiben. "Diese Grenze wollen wir ganz klar ziehen."

Auslöser für die Gesetzesverschärfung war auch der Fall des ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy, der im Verdacht steht, sich kinderpornografisches Material beschafft zu haben.

Familienpflegezeit

Eine zweijährige Familienpflegezeit sowie eine bezahlte Auszeit von zehn Tagen sollen Arbeitnehmern künftig die Pflege eines schwer kranken Angehörigen erleichtern. Künftig gibt es nicht nur die Möglichkeit, für sechs Monate komplett aus dem Job auszusteigen. Neu ist ein Rechtsanspruch auf 24 Monate Familienpflegezeit. Während dieser kann ein Beschäftigter seine Wochenarbeitszeit auf bis zu 15 Stunden reduzieren. Dieser Rechtsanspruch gilt in Unternehmen mit mindestens 25 Beschäftigten.

Bei einem plötzlichen Pflegefall in der Familie können Arbeitnehmer wie schon bisher kurzfristig zehn Tage lang pausieren, um die Pflege zu organisieren. Während es bislang nur eine unbezahlte Auszeit gab, wird in diesen zehn Tagen künftig ein Lohnersatz gezahlt. Neu ist auch der Anspruch auf ein zinsloses Darlehen, das während der monatelangen Pflegezeiten das fehlende Einkommen ausgleichen soll.

Asylbewerber

Der Bundesrat hat weiteren rechtlichen Verbesserungen für Asylbewerber zugestimmt. Das entsprechende Gesetz beseitigt die sogenannte Residenzpflicht für asylsuchende oder geduldete Ausländer, wenn diese sich drei Monate lang in Deutschland aufhalten. Sie können sich damit freier im Bundesgebiet bewegen. Zudem erhalten Leistungsberechtigte künftig vorrangig Geld statt Sachleistungen. Dies solle das Selbstbestimmungsrecht der Asylsuchenden und Geduldeten stärken.

Steuerbetrug

Für reuige Steuerbetrüger wird es ab Januar deutlich teurer, mit einer Selbstanzeige straffrei davonzukommen. Nach dem Bundestag billigte der Bundesrat die strengeren Regeln. Danach bleibt Steuerbetrug ab 2015 lediglich bis zu einer hinterzogenen Summe von 25.000 Euro straffrei. Bei höheren Beträgen wird nur gegen Zahlung eines kräftigen Zuschlags von einer Strafverfolgung abgesehen: Bei mehr als 25.000 Euro gilt ein Aufschlag von 10 Prozent. Ab einem Hinterziehungsbetrag von 100.000 Euro werden 15 Prozent fällig, bei einer Million verlangt der Fiskus sogar 20 Prozent mehr. Für eine wirksame Selbstanzeige verlängert sich darüber hinaus der Offenlegungszeitraum. In Zukunft muss der reuige Steuersünder für zehn Jahre reinen Tisch machen.

Mehr Bafög

Studenten und Schüler bekommen in zwei Jahren sieben Prozent mehr Bafög. Der Bundesrat ließ eine Reform passieren, durch die der Bafög-Höchstsatz im Herbst 2016 von 670 auf 735 Euro steigt. Es ist die erste Anhebung der Ausbildungsförderung nach sechsjähriger Pause. Schon mit Beginn des kommenden Jahres übernimmt der Bund den Länderanteil an der Finanzierung. Die Bundesländer, die bislang 35 Prozent der Bafög-Kosten zahlen, sparen dadurch jährlich rund 1,2 Milliarden Euro. Neben den Fördersätzen werden ab 2016 auch die für die Bafög-Berechnung wichtigen Elternfreibeträge angehoben. Zudem steigen der Mietzuschuss, die Zuverdienstgrenzen und die Zuschläge für Studierende mit Kind.