Das Bürgergeld soll vom 1. Januar an vieles besser und gerechter machen. Doch stimmt das wirklich? Der Bundesrechnungshof äußert Zweifel.

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Vom 1. Januar an soll Hartz IV Geschichte sein. Das von vielen verhasste Modell des Förderns und Forderns wird durch das Bürgergeld ersetzt, knapp fünf Millionen Empfänger sind betroffen. Sie bekommen dann 502 an Stelle von 449 Euro im Monat – für die Staatskasse ist das eine herbe Belastung, für den Einzelnen nur ein Tropfen auf den immer heißer werdenden Stein.

 

Neben der Erhöhung der Bezüge bringt das Bürgergeld noch andere Neuerungen mit sich – und daran übt jetzt der Bundesrechnungshof Kritik.

Schonvermögen wird erhöht

Neu ist, dass die Bezieher von Bürgergeld ein höheres Schonvermögen behalten dürfen. Das sind 60 000 Euro für den Antragsteller und weitere 30 000 Euro für jede Person, die mit ihm zusammen lebt. Zudem dürfen sie in den ersten beiden Jahren in ihrer Wohnung bleiben, unabhängig davon, wie groß diese ist. Dies gehe „weit über die in der Covid-19-Pandemie gewährten Erleichterungen hinaus“, heißt es in dem Papier, welches der Bundesrechnungshof für den Haushaltsausschuss des Bundestages ausgearbeitet hat, und über das zunächst T-online berichtet hat.

Ein Ehepaar mit zwei Kindern könne trotz 150 000 Euro Spar- und Barvermögens, zwei Autos und selbst genutzter Wohnung noch Bürgergeld erhalten, heißt es in dem Bericht. Die Rechnungsprüfer beklagen, dass die Staatskasse durch Menschen belastet werde, die für sich selbst sorgen könnten.

Belastung für den Staat

Der Rechnungshof kritisiert zudem, dass die Vermögenswerte nicht detailliert nachgewiesen werden müssten. Die aktuellen Regelungen des Gesetzesentwurfes stünden im Widerspruch zu der Zielsetzung des Sozialgesetzbuches II, das lediglich eine vorübergehende Unterstützung bei Hilfsbedürftigkeit sicherstellen will.

Weitere Kritik kommt von anderen Seiten. Sozialverbände kritisieren, dass die Erhöhung der Bezüge in Zeiten der hohen Inflation viel zu gering ausfalle, die Arbeitsämter bemängeln, dass die Zeit bis zum 1. Januar nicht ausreiche, um alle Systeme umzustellen.