Der chinesische Autokonzern Geely ist mit knapp zehn Prozent Firmenanteilen jetzt Daimlers größter Einzelaktionär. Nun mischt sich auch die Bundesregierung ein – und lässt prüfen, ob alles mit rechten Dingen zuging.

Berlin/Stuttgart - Nach dem überraschenden Einstieg des chinesischen Geely-Konzerns beim Autobauer Daimler will die Bundesregierung die Meldevorschriften im Wertpapierhandelsgesetz prüfen. Es gehe vor dem Hintergrund des aktuellen Falles darum, ob die vorhandenen Regeln ausreichen, um ein ausreichendes Maß an Transparenz zu gewährleisten, oder ob weitergehende Vorgaben erforderlich seien. Dies geht aus einem Bericht des Bundeswirtschaftsministeriums für eine Sitzung des zuständigen Bundestags-Ausschusses am Mittwoch hervor.

 

Meldepflichten haben früher wohl nicht gegriffen

Geely-Gründer Li Shufu hatte aus dem Stand 9,7 Prozent der Daimler-Anteile erworben und sich damit zum größten Einzelaktionär des Autokonzerns aufgeschwungen. Medienberichten zufolge soll eine Mischung aus verschiedenen Aktiengeschäften dazu geführt haben, dass die Meldepflichten dabei nicht schon früher griffen. Eine Entscheidung über mögliche Änderungen der Vorschriften bleibe der künftigen Bundesregierung vorbehalten, heißt es in der Vorlage.