2015 und 2016 sollen Arbeitnehmer und Familien steuerlich entlastet werden. Im Existenzminimumbericht hat das Kabinett nun diese Entlastung gebilligt. Der steuerliche Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag sollen angehoben werden.

Berlin - Die Bundesregierung hat die Weichen für eine leichte steuerliche Entlastung von Arbeitnehmern und Familien in diesem und im nächsten Jahr gestellt. Das Kabinett billigte am Mittwoch den Existenzminimumbericht. Dieser gibt vor, in welchem Umfang der steuerliche Grundfreibetrag sowie der Kinderfreibetrag angehoben werden müssten. In der Regel steigt dann auch das Kindergeld. Über die Höhe soll bis Ende März entschieden werden.

 

Nach dem Regierungsbericht müsste der Grundfreibetrag für Alleinstehende bis 2016 in zwei Stufen um insgesamt 298 Euro auf jährlich 8652 Euro angehoben werden. Damit hätten Arbeitnehmer etwas mehr Geld, da der Fiskus erst bei Einkommen über dem Grundfreibetrag Steuern abzieht. Im laufenden Jahr müsste der Grundfreibetrag von derzeit 8354 Euro um 118 auf zunächst 8472 Euro erhöht werden. Im Folgejahr wäre eine weitere Anhebung um 180 Euro fällig.

Der Kinderfreibetrag ist eigentlich schon seit 2014 um 72 Euro zu niedrig. Er hätte auf 4440 Euro steigen müssen. Nach dem aktuellen Bericht müsste er 2015 auf 4512 Euro angehoben werden. Das wären die längst fälligen 72 Euro sowie weitere 72 Euro. 2016 wäre eine weitere Anhebung auf 4608 Euro geboten. Eine Anhebung auch des Kindergeldes ist rechtlich zwar nicht zwingend, folgt aber in der Regel. Bei einer Anhebung der Freibeträge für Kinder um 144 Euro müsste das Kindergeld um fast 4 Euro im Monat für jedes Kind steigen. Wie stark das Kindergeld erhöht werden könnte, ist offen. Im Gespräch waren zuletzt zusätzliche Monatsbeträge pro Kind von bis zu zehn Euro.

Höhere Beiträge mindern das Problem der "kalten Progression"

Das würde Milliarden kosten: Allein die für 2014 notwendige Anhebung um etwa 2 Euro würde mit 425 Millionen Euro zu Buche schlagen, für 2015 wären es weitere 850 Millionen Euro. Bei einer Zehn-Euro-Erhöhung wären demnach etwa 2,1 Milliarden Euro fällig.

Durch höhere Freibeträge wird auch das Problem der „kalten Progression“ gemindert, die ebenfalls Gegenstand der Kabinettsberatungen war. Diese entsteht, wenn ein Lohnplus durch die Kombination aus steigendem Steuertarif und Inflationsrate letztlich aufgezehrt wird und die Kaufkraft nicht steigt. Wegen der niedrigen Teuerungsrate wirkt die kalte Progression aktuell kaum.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) bekräftigte dennoch: „Der Abbau der kalten Progression ist und bleibt aus steuersystematischen Gründen ein wichtiges Anliegen.“ Die Bundesregierung wolle die Voraussetzungen schaffen, um Steuerpflichtige bis Herbst 2017 bei der „kalten Progression“ zu entlasten.

Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums ergab sich 2013 eine Belastung pro Steuerzahler von 16 Euro. Bei einer Preissteigerung von 1,0 Prozent in diesem und im nächsten Jahr ergäbe sich eine Belastung von 17 beziehungsweise 20 Euro. Die höheren Freibeträge sind darin nicht enthalten. Sie senken die Mini-Belastungen weiter.