Im Verfahren um einen ehemaligen Rettungssanitäter, der eine posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) als oder wie eine Berufskrankheit anerkennen lassen möchte, setzt das Bundessozialgericht in Kassel nach eigenen Angaben erstmals in seiner Geschichte einen externen Gutachter ein.

Kassel - Der Sachverständige soll laut Gericht klären, ob es aus medizinisch-wissenschaftlicher Sicht hinreichend Erkenntnisse darüber gibt, dass Rettungssanitäter berufsbedingt ein erhöhtes Risiko tragen, an einer PTBS zu erkranken. Damit vertagte die oberste Instanz am Donnerstag eine Entscheidung.

 

Der Kläger hatte die psychische Erkrankung, die nach einem traumatischen Erlebnis auftreten und unter anderem mit Angstzuständen und körperlichen Beschwerden einhergehen kann, als Folge seiner Einsätze anerkennen lassen wollen. Gegenüber der Unfallversicherung machte der Mann aus Baden-Württemberg geltend, dass er viele traumatisierende Erlebnisse im Rettungsdienst gehabt habe. Dazu zählte unter anderem ein Einsatz beim Amoklauf an einer Realschule in Winnenden im Jahr 2009 mit 15 Todesopfern.

Die beklagte Unfallversicherung lehnt die Anerkennung der PTBS als oder wie eine Berufskrankheit ab. Es lägen keine neuen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse für ein deutlich erhöhtes Risiko bei Rettungssanitätern für die Entwicklung einer solchen psychischen Störung vor. Die Vorinstanzen waren dieser Argumentation gefolgt.