Der AfD-Antrag, Vollverschleierung in der Öffentlichkeit zu verbieten, ist zwar chancenlos. Aber auch die CSU will „alles tun, um Vollverschleierung in der Öffentlichkeit zu unterbinden“.

Berlin - Im Bundestag wird am heutigen Donnerstag ein Antrag der AfD beraten, der ein generelles Verbot der Vollverschleierung im öffentlichen Raum vorsieht. Zwar lag der Wortlaut des Antrags bis zum Mittwochnachmittag nicht vor. Aber der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Bundestag, Bernd Baumann, begründete den Vorstoß damit, seine Partei wolle damit einer „kulturellen Landnahme“ durch islamistische Fundamentalisten vorbeugen.

 

Der Antrag wird im Bundestag zwar sicher keine Mehrheit finden. Dennoch wird es interessant sein, wie vor allem CSU und FDP argumentieren werden, aus deren Reihen in der Vergangenheit ähnliche Forderungen laut geworden waren. So gerät denn auch eine Stellungnahme des innenpolitischen Sprechers der Unionsfraktion im Bundestag, Stephan Mayer (CSU), auf Anfrage unserer Zeitung zu einem sehr feinen argumentativen Balanceakt. Mayer weist darauf hin, dass der Bundestag bereits im vergangenen Sommer ein Verbot der Gesichtsverhüllung für Beamtinnen und Soldatinnen bei der Dienstausübung beschlossen habe. Dasselbe gilt bei Ausweiskontrollen. Das Gesetz verbietet jedoch nicht die Vollverschleierung in allen anderen Fällen, etwa das Tragen einer Burka auf der Straße.

In Bayern gilt eine weitergehende Regelung

In Bayern gilt seit August 2017 ein Landesgesetz, das nicht nur Beamtinnen und Angestellten im öffentlichen Dienst, an Hochschulen und Schulen, in Kindergärten und Wahllokalen die Gesichtsverschleierung verbietet. Gemeinden können zudem nach eigenem Ermessen Vollverschleierungen bei Vergnügungsveranstaltungen und Massenansammlungen in Einzelfällen verbieten. Weitergehende Regelungen, sagt Mayer, „sind allerdings nur zulässig, wenn sie die Vorgaben erfüllen, die das Grundgesetz macht“. Grundsätzlich stellt er klar: „Burka und Nikab gehören in Deutschland nicht in die Öffentlichkeit. Es ist mit unserem Menschenbild und unseren Wertvorstellungen schlechthin unvereinbar, sein Gesicht im öffentlichen Raum auf diese Weise komplett zu verhüllen.“ Deshalb werde man „alles tun, um die Vollverschleierung in der Öffentlichkeit in unserem Land zu unterbinden, wo immer das rechtlich möglich ist“.

In dem meisten EU-Ländern gibt es kein generelles Verbot

In den meisten Ländern der Europäischen Union besteht kein generelles Verbot der Vollverschleierung. Landesweite Verbote gelten aber in Frankreich, Belgien, Lettland, Bulgarien und Österreich. In den Niederlanden liegt ein entsprechender Gesetzentwurf vor. In Dänemark wird ein Verbot von einer Mehrheit im Parlament unterstützt. In Frankreich wird das Verbot mit dem Ziel begründet, die Identifikation einer Person zu ermöglichen. Vom Gesetz erfasst werden alle Kleidungsstücke, „die dazu bestimmt sind, das Gesicht zu verdecken“. Ausgenommen ist Kleidung, die im „Zusammenhang mit Sport, Feierlichkeiten oder künstlerischen oder traditionellen Veranstaltungen getragen wird“. Ein Verstoß gegen das Gesetz ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einer Geldbuße von 150 Euro bestraft.

In Belgien kann eine Geldstrafe von 137 Euro oder eine siebentägige Haftstrafe verhängt werden. In Österreich ist eine Geldstrafe von bis zu 150 Euro vorgesehen. Dort hat das im Oktober 2017 erlassene Gesetz heftige Debatten ausgelöst, weil die Polizei auch schon nicht religiös motivierte Formen der „Verschleierung“ sanktioniert hat, etwa Maskottchenkostüme bei Werbeveranstaltungen oder ein zum Schutz gegen Schneetreiben über das Gesicht gelegter Schal.

In Österreich ist das Gesetz heftig umstritten

Fraglich ist, ob die Intensität, mit der über das Thema gestritten wird, der Häufigkeit von Burka-Sichtungen im öffentlichen Raum gerecht wird. Die meisten Musliminnen in Deutschland kommen aus der Türkei, wo die Burka verpönt ist.