Gesundheitsminister Jens Spahn scheitert mit einem heiklen Ansinnen: Die Zustimmung zur Organspende wird auch in Zukunft nicht automatisch unterstellt. Das ist gut. Der Staat darf das Recht auf körperliche Unversehrheit, das über den Tod hinaus gilt, nicht nur auf Umwegen gewähren, meint StZ-Autor Armin Käfer.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Armin Käfer (kä)

Stuttgart - Ein Organspender kann bis zu sieben Leben retten. Das ist eine ermutigende, ja geradezu glückverheißende Perspektive über den eigenen Tod hinaus. Die meisten halten Organspenden (auch) deshalb für eine gute Sache. Viel zu Wenige fühlen sich jedoch ungeachtet aller einleuchtenden Argumente in ausreichendem Maße ermutigt, auch selbst die Bereitschaft zur Organspende zu erklären. Der Bundestag will das nun ändern. Diese Absicht eint ausnahmsweise alle Abgeordneten – ein seltener Moment in der Politik. Es herrscht dringender Bedarf an mehr Organspendern. Das Parlament hat dennoch nicht einmütig entschieden. Jedes Votum wäre ethisch zu rechtfertigen gewesen. Nun bleibt es beim bisherigen Prinzip, wonach die Bereitschaft zur Organspende der ausdrücklichen Zustimmung bedarf. Es soll aber häufiger und systematisch daran erinnert werden. Das ist gut so. Alles andere wäre eine Zumutung gewesen.