Der Bundestag muss in der Corona-Krise mehr zur Geltung kommen. Seine Rechte sollte er aber von der Bundesregierung einfordern – und sich nicht in Länderangelegenheiten einmischen. Ein Kommentar von StZ-Autor Reiner Ruf

Stuttgart - Der Konflikt hatte sich abgezeichnet, nun, da Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wieder mit Corona-Vollmachten ausgestattet werden soll, kommt er zum Ausbruch. Der Bundestag verlangt mehr Mitsprache bei den Grundrechtsbeschränkungen, die mit der Dringlichkeit der Pandemie-Bekämpfung begründet werden. Mehr noch: Nicht nur Abgeordnete beschleicht das Gefühl, dass die Gewaltenteilung außer Balance geraten ist – auch von Seiten der Justiz kommen mahnende Worte. So beklagte dieser Tage der Präsident der Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz, Lars Brocker, ein „vom parlamentarischen Gesetzgeber abgekoppeltes Sonderrechtsregime von Corona-Verordnungen“.