Gesetzlich Versicherte zahlen künftig weniger für ihre Krankenkasse: Ab dem 1. Januar müssen die Arbeitgeber den Zusatzbeitrag wieder zur Hälfte übernehmen. Verbandspräsident Adolf Bauer übt trotzdem Kritik.

Berlin - Gesetzlich Versicherte zahlen künftig weniger für ihre Krankenkasse: Ab dem 1. Januar müssen die Arbeitgeber den Zusatzbeitrag wieder zur Hälfte übernehmen. Einem entsprechenden Gesetz von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) stimmte der Bundestag am Donnerstag mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Grünen abschließend zu. Arbeitnehmer und Rentner werden dadurch jährlich um rund 6,9 Milliarden Euro entlastet.

 

Solidarische Finanzierung

„Damit wird die einseitige Belastung der Versicherten endlich beendet und die gesetzliche Krankenversicherung wieder solidarisch finanziert“, begrüßte der Sozialverband VdK die Neuregelung. Den allgemeinen Beitragssatz in Höhe von 14,6 Prozent bezahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer schon jetzt zu gleichen Teilen. Spahns Gesetz sieht weitere Entlastungen der Versicherten vor, die sich langfristig auf acht Milliarden Euro summieren sollen. Die Krankenkassen werden verpflichtet, ihre Finanzreserven abzuschmelzen und die Überschüsse den Versicherten durch Beitragssenkungen zurückzugeben. Außerdem soll der Mindestbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung für Kleinselbstständige deutlich sinken.

Mehr Netto vom Brutto

„Selbst wenn die Pflegebeiträge steigen, bleibt im nächsten Jahr mehr Netto vom Brutto“, erklärte Spahn. Der Sozialverband Deutschland begrüßte die „überfällige Rückkehr“ zur Beitragsparität. Kritisch sieht der Verband jedoch, dass die Kassen ihre Rücklagen abbauen müssen. Die Überschüsse müssten eingesetzt werden, um die Versicherungsbeiträge zu stabilisieren, warnte Verbandspräsident Adolf Bauer.