Die geschäftsführende Regierung ist voll handlungsfähig – so heißt es. Doch es gibt Einschränkungen: Die amtierenden Minister dürfen nicht mehr Geld ausgeben. Der Bundestag ist noch nicht voll arbeitsfähig.

Berlin - Für den Bundesfinanzminister Peter Altmaier (CDU) ist es ein Glückfall: Da absehbar ist, dass sich die Regierungsbildung weit ins neue Jahr verschieben wird, brechen in der Haushaltspolitik entspannte Zeiten an. Erfahrene Politiker wissen, dass sich diese Übergangszeit für den Bundeshaushalt als wahres Sparprogramm erweist. Für eine Übergangsphase, die laut Grundgesetz theoretisch eine Wahlperiode dauern kann, ist die geschäftsführende Bundesregierung im Amt. Für sie gilt strikte Etatdisziplin. Solange die neue Regierung nicht steht, soll sich die Interimsregierung mit neuen Ausgaben zurückhalten. Um den Handlungsspielraum der nächsten Regierung nicht einzugrenzen, ist Bescheidenheit angesagt.

 

Vorläufige Etatführung ist vorgeschrieben

Die Vorgaben dafür sind einschneidend. In diesem Jahr gilt der vom letzten Bundestag beschlossene Haushalt. Von 2018 an ist eine vorläufige Haushaltsführung vorgeschrieben. Was das bedeutet, legt die Verfassung fest. Demnach dürfen Haushaltsmittel nur ausgegeben werden, wenn dafür eine Rechtsverpflichtung besteht. Das bedeutet, dass etwa Sozialleistungen wie das Kindergeld und Vergütungen für das Personal weiter bezahlt werden. Auch das Geld für Bauten und Anschaffungen kann fließen, wenn dafür Mittel im Haushaltsplan vom Stand Sommer 2017 bewilligt worden sind. Wofür Geld fließt und wofür nicht, darauf achtet das Bundesfinanzministerium. Dieses macht den einzelnen Häusern genaue Vorgaben, bis zu welcher Höhe Geld ausgeben werden darf. „Alle Kommandogewalt liegt beim Finanzministerium“, sagt ein erfahrener Beamter. Mittel für neue Maßnahmen werden nicht bewilligt. Dass die Finanzbeamten dabei die Möglichkeiten nutzen, den Rotstift anzusetzen, zeigte sich vor vier Jahren: Schon 2014 kam es zur vorläufigen Haushaltsführung. Damals kürzte das Finanzressort die entsprechenden Ausgabetitel um fünf Prozent.

Der geschäftsführenden Regierung sind somit die Hände gebunden. Das wird sich schon bald zeigen: Auf dem Dieselgipfel mit den Kommunen stockte Kanzlerin Angela Merkel im September den Mobilitätsfonds zur Luftreinhaltung auf 750 Millionen Euro auf. Doch das Geld kann die Regierung so schnell nicht auszahlen, denn im Haushaltsentwurf für 2018 sind keine Mittel vorgesehen. Die Kommunen müssen sich deshalb gedulden. Die geschäftsführende Regierung kann nicht schalten und walten, wie sie will. Einig sind sich die Staatsrechtler aber, dass die Regierung in Krisenzeiten auch zu ungewöhnliche Maßnahmen greifen dürfte.

Ein Ausschuss für alle Themen

Der Bundestag hat am Dienstag die Voraussetzungen geschaffen, dass das Parlament arbeitsfähig ist. Das Plenum setzte einen so genannten Hauptausschuss ein, in dem alle dringenden Gesetzesvorhaben diskutiert werden. Der Bundestag befasste sich am Dienstag mit der Verlängerung von sieben Auslandseinsätzen, darunter in Afghanistan und im Sudan. Nach der ersten Debatte im Parlament soll der Hauptausschuss weiter beraten. Der Hauptausschuss ist vorläufig. Er ersetzt die ständigen Fachausschüsse, die etwa für die Gebiete Finanzen, Soziales, Umwelt und Verteidigung zuständig sind. Erst wenn die neue Regierung ernannt ist, nehmen die regulären Ausschüsse ihre Arbeit auf. Weil im Hauptausschuss alle Themen behandelt werden, steht dafür nur wenig Zeit zur Verfügung. Dem Ausschuss gehören 47 Abgeordnete an. Erstmals wurde der Ausschuss 2013 eingesetzt.

Dass es für die geschäftsführende Regierung in den nächsten Monaten schwierig wird, Mehrheiten im Parlament zu finden, deutet sich bereits an. Am Dienstag stand im Plenum eine Entscheidung zu Irland an. Das Land will einen Teil der Hilfskredite aus der Zeit von 2010 bis 2013 vorzeitig zurückzahlen will. Dublin geht es darum, die teuren Darlehen des Internationalen Währungsfonds (IWF) zu tilgen. Dazu ist die Zustimmung des Bundestages notwendig. Die SPD, die Teil der geschäftsführenden Regierung ist, lehnt die Umschichtung mit der Begründung ab, dass sich Irland als Steueroase betätige. Mit den Stimmen von Union, Grünen und FDP kam der Antrag doch noch durch.