Bei der Bundestagswahl könnte es mehr Briefwähler geben als je zuvor. Doch ab wann kann die Briefwahl beantragt werden?

Digital Desk: Katrin Maier-Sohn (kms)

Noch sechs Wochen bis zur Bundestagswahl, und die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren. Wegen der Coronapandemie und der Sorge vor Infektionen wird die Zahl der Briefwähler auch bei der Bundestagswahl 2021 im Vergleich zur letzten Wahl 2017 stark ansteigen. 

 

Wie wird die Briefwahl beantragt?

Um eine Briefwahl für die Bundestagswahl zu beantragen, erhalten die Bürgerinnen und Bürger eine Wahlbenachrichtigung ihrer Gemeinde. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Vordruck, der ausgefüllt zurückgeschickt oder auf dem Amt abgegeben werden kann.

Ab wann kann die Briefwahl beantragt werden? 

Wer nicht warten möchte bis die Wahlbenachrichtigung im Briefkasten liegt, kann auch ohne einen Wahlschein beantragen: Dieser kann bei der Gemeinde des Hauptwohnortes – entweder persönlich oder schriftlich – angefragt werden. Spätestens kann ein Wahlschein bis Freitag, 18 Uhr vor dem Wahltag beantragt werden.

Ausgestellt werden die Wahlscheine seit Anfang August. Ausgezählt werden die Briefwahl-Stimmen aber erst nach Schließung der Wahllokale am 26. September.