Am 26. September wird in Deutschland ein neuer Bundestag gewählt. Dabei haben alle Wahlberechtigten zwei Stimmen. Aber wen oder was wählt man mit der Erst- und der Zweitstimme – und welche der Stimmen ist wichtiger? Wir erklären die Bedeutung.

Berlin - Bei einer Bundestagswahl können die Wählerinnen und Wähler zwei Kreuze auf ihrem Stimmzettel abgeben. Mit der „Erststimme“ wählt man einen Kandidaten oder eine Kandidatin aus dem eigenen Wahlkreis. Von diesen Wahlkreisen gibt es in Deutschland insgesamt 299. Wer die meisten Erststimmen in seinem Wahlkreis bekommt, erhält ein Direktmandat – und zieht als Abgeordnete oder Abgeordneter in den Bundestag ein. Dadurch wird gewährleistet, dass jede Region im deutschen Bundestag vertreten ist.

 

Die „Zweitstimme“ ist die wichtigere Stimme. Denn sie entscheidet über die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag. Genauer gesagt darüber, welcher Sitzanteil im Bundestag den einzelnen Parteien zusteht. Die Parlamentssitze werden in dem Verhältnis zugeteilt, wie die einzelnen Parteien Zweitstimmen bekommen haben – das nennt man Verhältniswahlsystem.

Mit der Zweitstimme wird eine Landesliste gewählt

Mit der Zweitstimme entscheiden sich die Wähler nicht für eine Person, sondern für die Landesliste einer Partei. Auf dieser Liste stehen die Kandidierenden, die eine Partei für das Bundesland in den Bundestag entsenden möchte.

Die Zweitstimmen zählen allerdings nur, wenn Parteien insgesamt mindestens fünf Prozent aller Zweitstimmen erreichen oder drei Wahlkreise gewonnen haben. Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, verfallen die Stimmen.

Bei der Sitzverteilung im Bundestag gilt dann folgendes Verfahren: Zunächst werden die Plätze an die Direktkandidatinnen und -kandidaten einer Partei vergeben. Dann folgen die Kandidierenden von den Landeslisten. Dabei kommt es auf die Reihenfolge auf der Liste an. Wer weiter oben steht, kommt eher in den Bundestag.