Permanente Erreichbarkeit auch während des Sommerurlaubs? Wer an seinen freien Tagen das Handy aus machen und zur Ruhe kommen will, hat das Arbeitsrecht auf seiner Seite.

Stuttgart - Liegestuhl aufgeklappt, Kaltgetränk zur Hand und bloß keine Gedanken an die Arbeit verschwenden: Der langersehnte Sommerurlaub hat begonnen. Doch der Blick aufs Handy zeigt schon den ersten verpassten Anruf des Chefs. Und nun? Einfach ignorieren oder zurückrufen? Rund drei Viertel aller Berufstätigen sind auch im Sommer dienstlich erreichbar. Das ergab eine Umfrage des Digitalverbands Bitkom. Doch müssen sie das sein?

 

Die Antwort lautet: Nein. Arbeitnehmer sind an ihren freien Tagen vollends von der Arbeit entbunden und müssen somit nicht für Vorgesetzte erreichbar sein. Das erklärt der Bund-Verlag mit Verweis auf das Bundesurlaubsgesetz, in dem der Anspruch auf Erholungsurlaub geregelt ist.

Auch Arbeitnehmer, die eine Führungsposition ausführen oder in Besitz eines Diensthandys sind, müssen nicht permanent erreichbar sein und auf geschäftliche Nachrichten reagieren.

Einzelheiten zu den gesetzlichen Regelungen werden im folgenden Video erläutert.

Eine Kündigung muss übrigens niemand befürchten, sollte er eine Kontaktaufnahme während des Urlaubs ignorieren.