Seit Ende 2014 beaufsichtigt die Europäische Zentralbank die 118 größten Banken und Bankengruppen im Euroraum. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe prüft, ob die EZB dazu überhaupt berechtigt ist.

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Karlsruhe - Besonders eilig hat es das Bundesverfassungsgericht mit diesem Verfahren nicht gehabt. Bereits aus dem Jahr 2014 resultiert die Verfassungsbeschwerde zur Bankenunion, die nun an diesem Dienstag mündlich verhandelt wurde. Genau genommen stehen dabei im Wesentlichen zwei europäische Verordnungen auf dem Prüfstand. In denen wurde die Bankenaufsicht neu geregelt, wurden Aufsichtsbefugnisse gegenüber „systemrelevanten“ Banken im Euroraum auf die Europäische Zentralbank (EZB) übertragen. Zudem wurde ein Abwicklungsmechanismus für marode Geldhäuser geschaffen – ebenfalls durch die EZB. Ein klarer Verstoß gegen das Grundgesetz, rügen die Beschwerdeführer.

 

Zu denen zählt Johann Heinrich von Stein. Von 1977 bis 2002 war der Wissenschaftler Inhaber des Lehrstuhls für Betriebswirtschaftslehre an der Universität Hohenheim. Mit mehr als 80 Lebensjahren sitzt von Stein nun nicht etwa im Ruhestandsschaukelstuhl, sondern ganz vorne im Karlsruher Gerichtssaal. Er mache dies, weil er die Branche seit Jahren begleite, „weil ich Fehlentwicklungen sehe und ein alter Europäer bin“, sagt der Wissenschaftler gegenüber unserer Zeitung.

Der Bankenabwicklungsfonds wird mit 55 Milliarden Euro ausgestattet

Seit November 2014 werden die 118 größten Banken und Bankengruppen im Euroraum zentral von der EZB beaufsichtigt. Auch der von der Kreditwirtschaft finanzierte Bankenabwicklungsfonds hat in Brüssel seine Arbeit aufgenommen. Er soll bis zum Jahr 2024 mit 55 Milliarden Euro ausgestattet werden. Im Mittelpunkt des Verfahrens, so Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle, „stehen Kompetenzfragen – und nicht Fragen der Sinnhaftigkeit der Bankenunion, über die das Bundesverfassungsgericht nicht zu befinden hat“. Um die Auswirkungen der Regeln zu verstehen, sei es aber notwendig, sich ein genaues Bild der Funktionsweise zu machen, so Voßkuhle. Und unter diesem Aspekt ist es durchaus nicht ganz unwesentlich, dass die Akten so lange in den Hinterzimmern gewälzt wurden, bevor sie den Weg in den Verhandlungssaal fanden.

Felix Hufeld, der Präsident der für Bankenkontrolle zuständigen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), räumte jedenfalls ein, den Regeln am Anfang durchaus skeptisch gegenübergestanden zu haben. Nun, nach einigen Jahren der praktischen Erfahrung, geriet er vor Gericht fast schon ins Schwärmen: „Das Niveau der Aufsicht hat deutlich gewonnen.“ Die Art der Zusammenarbeit funktioniere und habe sich bewährt, das Zusammenspiel zwischen den Mitarbeitern der EZB und den Kollegen der Nationalstaaten sei ein „Erfolgsgeheimnis“.

Der Einwand von Verfassungsrichter Peter Müller, die zentrale Bankenaufsicht durch eine Bank wahrnehmen zu lassen, entspräche der Idee, einen Hund mit der Aufgabe zu betrauen, einen Wurstvorrat anzulegen, kontert Hufeld mit dem Hinweis, dass dies ein typisch deutscher Gedankengang sei. In Europa sei es die Regel, nicht die Ausnahme, dass die Bankenaufsicht Teil der Zentralbank sei. Ernsthafte Versuche politischer Einflussnahme weist Hufeld weit von sich. Einzelweisungen habe es früher nicht durch den Bundesfinanzminister gegeben und gebe es heute auch nicht. „Wir werden hier doch verdummt“, kommentiert Beschwerdeführer Heinrich von Stein in einer Verhandlungspause.

Beschwerdeführer kritisieren die große Macht der EZB

Die Beschwerdeführer meinen, dass der deutsche Staat der EZB viel zu viel Macht übertragen hat – und damit große finanzielle Risiken eingeht. „Es gibt im Krisenfall eine Verpflichtung, Geld nachzuschießen“, sagt der Finanzwissenschaftler Markus Kerber, der als Gründer der Berliner Europolis-Gruppe die Klagen initiiert hat. Zudem rügen die Beschwerdeführer, dass die EZB selbst entscheide, welche Bank wichtig sei und welche nicht. Zusammengefasst heißt das: Deutschland haftet mit allem, was es hat, für unabsehbar viele Fälle – ohne selbst noch ein Mitspracherecht bei der Kontrolle oder dem Einsatz der finanziellen Mittel zu haben. Das Gericht müsse nun „die fortgesetzte Sorglosigkeit des Bundestages sanktionieren“, sagt Kerber.

Zwei Klagen gegen die Krisenpolitik der EZB hat das Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit schon dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vorgelegt, der dann mit seiner Einschätzung die Linie einer weiteren Entscheidung vorgibt. „Das ist unnötig, die Rechtslage ist glasklar“, hat Markus Kerber sicherheitshalber schon einmal in Karlsruhe gesagt. So oder so dürfte das Urteil frühestens in einigen Monaten fallen.