Die Richter in Karlsruhe müssen am 17. Dezember entscheiden, ob die Erbschaftsteuer verfassungskonform ist. Baden-Württembergs Finanzminister Nils Schmid (SPD) will Erben von betrieblichem Vermögen indes auch künftig steuerlich schonen.
Stuttgart - Kurz vor Weihnachten wird es für die Familienunternehmen spannend: Wenn am kommenden Mittwoch die Verfassungsrichter ihr Urteil zur Erbschaftsteuer verkünden, werden nicht nur viele Firmenchefs für einen Moment die Luft anhalten. Die Entscheidung aus Karlsruhe geht fast alle Unternehmen an, denn in Deutschland sind 92 Prozent aller Betriebe in der Hand von Familien. Auch die große Koalition in Berlin sieht dem Termin mit Unbehagen entgegen. Schließlich steht das Erbschaftsteuergesetz auf dem Prüfstand, das die vorige große Koalition 2008 beschlossen hat. Erfahrene Kabinettsmitglieder wissen aus eigenem Erleben, dass das Verfassungsgericht immer für Überraschungen gut ist. Die Regierung will auf jeden Fall verhindern, dass die Karlsruher Entscheidung in der Wirtschaft zu neuer Unsicherheit führt. Die Erbschaftsteuer ist immer auch ein psychologischer Faktor. Der Stuttgarter Rechtsanwalt Brun-Hagen Hennerkes, der als Vorstand der Stiftung Familienunternehmen die Stimmung im Mittelstand kennt, sagt: Falls das Verfassungsgericht die Sonderregeln für Betriebsübergaben kippe, würde dies „Abwanderungseffekte in einem bisher nicht bekannten Ausmaß auslösen“.
Die Rede ist von „Überprivilegierung“
Auch wenn Warnungen von Lobbyisten oft dramatisch klingen, steckt hinter den Worten Sorge. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet darüber, ob die Vergünstigungen für betriebliche Vermögen im Erb- oder Schenkungsfall mit dem Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz vereinbar sind. Der Bundesfinanzhof, der die Frage Karlsruhe zur Entscheidung vorgelegt hat, hält die Regelungen für zu weitgehend, die Finanzrichter sprechen von einer „Überprivilegierung“ des betrieblichen Vermögens. Überspitzt lassen sich die komplexen Zusammenhänge auf eine Frage reduzieren: Ist es akzeptabel, wenn Privatleute, die Immobilien oder ansehnliche Aktiendepots vermacht bekommen, Steuern zahlen müssen und Firmenerben nicht? Zwar vertraut die Stiftung Familienunternehmen darauf, dass das Verfassungsgericht bei der Linie früherer Entscheidungen bleibt. Schon in den Urteilen aus dem Jahr 1995 und 2006 kamen die obersten Richter zu dem Schluss, dass der Gesetzgeber Betriebsvermögen schonen darf. Der Gesetzgeber dürfe „Lenkungsziele“ verwirklichen, befanden die Richter 2006. Von Vorteilen bei der Erbschaftsteuer profitieren im Übrigen nicht nur Betriebe. Bei jeder Erbschaft oder Schenkung können Ehegatten und Kinder hohe Freibeträge nutzen.
Die Sonderbehandlung muss aber an Bedingungen geknüpft sein. Die Verfassungsrichter müssen klären, ob die Anforderungen an Firmenerben zu lax sind. Die Signale, die die Richter in der mündlichen Verhandlung im Sommer aussendeten, deuten auf Korrekturbedarf hin – so jedenfalls lautet die vorherrschende Meinung in Kanzleien und Verbänden. Das geltende Gesetz knüpft die Vergünstigung an die Bedingung, dass der Betrieb über einen bestimmten Zeitraum weitergeführt wird und die Zahl der Mitarbeiter stabil bleiben muss. Die Einzelheiten sind im Gesetz definiert.
Die Statistik zeigt, dass es Vorzieheffekte gibt
In der Praxis seien die Bedingungen nicht leicht zu erfüllen, sagt Stiftungsvorstand Hennerkes. So prüft das Finanzamt, ob die Lohnsumme im Betrieb über Jahre hinweg konstant geblieben ist. Maßgeblich ist nur, wie sich Löhne der Mitarbeiter des Unternehmens in Europa entwickelt haben. Gerade die großen Familienunternehmen sind in den vergangenen Jahren vor allem in Asien, Nord- und Südamerika gewachsen. Generell ausgenommen vom Nachweis der Lohnsumme sind Betriebe mit bis zu 20 Mitarbeitern. Diesen Punkt dürften die Verfassungsrichter beleuchten.
Viele Unternehmerfamilien haben sich schon seit Langem auf die Karlsruher Entscheidung vorbereitet. „Natürlich gibt es Vorzieheffekte“, sagt Hennerkes. Das bestätigt auch Arndt Kirchhoff, Mitgesellschafter des Autozulieferers Kirchhoff. Er ist Vorsitzender des Mittelstandsausschusses im Industrieverband BDI. „Wer konnte, hat das geltende Gesetz in Anspruch genommen“, sagt Kirchhoff. Das lässt sich an der Statistik ablesen. Seit 2009 ist das Betriebsvermögen, das auf die nächste Generation übertragen wird, rasant gewachsen: Im Jahr 2012 betrug der Wert 19,4 Milliarden Euro – das ist fast vier Mal so viel wie 2009. Viele Unternehmer wollen auf der sicheren Seite sein.