Pleite für die AfD vor dem Karlsruher Bundesverfassungsgericht: Die Partei hatte gegen die Flüchtlingspolitik von Kanzlerin Angela Merkel geklagt. Die Richter mussten über drei Anträge entscheiden.

Karlsruhe - Die AfD im Bundestag ist beim Bundesverfassungsgericht mit ihrer Klage gegen die Flüchtlingspolitik der Kanzlerin in sämtlichen Punkten gescheitert. Die Richter des Zweiten Senats verwarfen alle drei Anträge einstimmig als unzulässig. Das teilte das Gericht am Dienstag in Karlsruhe mit. (Az. 2 BvE 1/18)

 

Die AfD-Fraktion wollte vor allem Angela Merkels (CDU) Entscheidung von Anfang September 2015 überprüfen lassen, die Grenze von Österreich nach Deutschland für Flüchtlinge offenzuhalten und die Menschen nicht abzuweisen. Die Abgeordneten konnten dem Beschluss der Verfassungsrichter zufolge aber nicht hinreichend darlegen, dass sie diese Entscheidungen in ihren Rechten verletzt oder unmittelbar gefährdet hätten - zumal die AfD damals noch gar nicht im Bundestag saß. Das Instrument der Organklage sei nicht dafür vorgesehen, die Regierung zu einem bestimmten Handeln zu verpflichten, hieß es.