Die Opposition hat geschäumt, als die GroKo zum Start der Fußball-WM innerhalb weniger Tage eine kräftige Finanzspritze für die Parteien beschloss. Sind die zusätzlichen Millionen ausreichend begründet? Das entscheidet jetzt wohl das Bundesverfassungsgericht.

Berlin - FDP, Linke und Grüne wollen die von der großen Koalition beschlossene Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen. Die drei Bundestagsfraktionen kündigten am Mittwoch eine gemeinsame Normenkontrollklage an.

 

Im Juni hatten die Fraktionen von Union und SPD beschlossen, dass alle Parteien gemeinsam vom kommenden Jahr an 25 Millionen Euro mehr vom Staat bekommen - also 190 Millionen Euro jährlich statt wie bisher 165 Millionen. Die Opposition hatte dies inhaltlich kritisiert, aber auch das eilige Vorgehen der Koalition beklagt.

Die Koalition begründet den Schritt mit der Digitalisierung

Zunächst hatten nur Grüne und Linke angekündigt, eine Normenkontrollklage zu prüfen. Sie bezweifelten, dass die GroKo die Finanzspritze so sorgfältig begründet, wie es das Verfassungsgericht vorgeschrieben hat. Für eine sogenannte Normenkontrollklage ist ein Viertel der Abgeordneten nötig, Linke und Grüne alleine hätten diesen Schritt nicht gehen können. Im Bundestag wollten sich am Donnerstag (09.30 Uhr) nun die Parlamentarischen Geschäftsführer Marco Buschmann (FDP), Jan Korte (Linke) und Britta Haßelmann (Grüne) äußern.

Die Koalition hatte den Schritt unter anderem mit den Herausforderungen der Digitalisierung begründet, die neue Ansprüche an die Parteien etwa beim Datenschutz und in der Kommunikation stelle. Rund um die Uhr erwarteten Bürger Antwort in Foren und sozialen Netzwerken, argumentierten sie. Datenschutz im Netz werde schwieriger, Hacker müssten abgewehrt werden. Auch neue Beteiligungsformen wie Mitgliederbefragungen der Parteien seien teuer.

Zuschüsse aus Steuergeldern machen ein Drittel der Einnahmen aus

Parteien bekommen Geld aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden, selbst erwirtschafteten Einnahmen und vom Staat. Die Zuschüsse aus Steuergeldern sind von Wahlergebnissen in Bund und Ländern abhängig und machen etwa ein Drittel der Einnahmen aus.